Tag: Krems

Erschossen auf der Flucht

GerichtFlorian P. wurde nicht aus Notwehr erschossen. Das berichten übereinstimmend Kurier und Oberösterreichische Nachrichten. Recherchen der Austria Presse Agentur ergeben ein ähnliches Bild. Ein unangenehmer Verdacht scheint sich zu bewahrheiten. Und stellt einmal mehr das Verhalten der Ermittler infrage.

Florian P. kam kaum zwei Meter weit. Dann traf den offenbar flüchtenden 14-Jährigen eine Polizeikugel in den Rücken. Das ergibt sich aus übereinstimmenden Recherchen von Kurier, OÖN und APA aus den Schmauchspuren an der Jacke des Jugendlichen. Polizisten und die jugendliche Einbrecher dürften in Panik geraten sein. Ein 14-Jähriger bezahlte das mit seinem Leben.

Was weiter passiert, haben Staatsanwalt und Gericht zu entscheiden. Die Ergebnisse des Gutachtens, so sie richtig zitiert sind, nähren im Vorfeld Zweifel an den Aussagen des Polizisten und seiner Kollegin, sie hätten aus Notwehr geschossen. Ein zwingender Gegenbeweis ist das nicht. Allerdings erscheint es wahrscheinlicher, dass zwei überforderte, schlecht ausgebildete und verängstige Polizisten in eine Situation gerieten, auf die sie mangelhaft vorbereitet waren.

Was am Mittwoch bekannt wurde, lässt die Ermittlungsarbeiten neuerlich in schlechtem Licht erscheinen. Die Verdächtigen wurden erst nach Tagen einvernommen. Der zweite Jugendliche, der schwer verletzt überlebte, sitzt bis heute in Untersuchungshaft. Warum, ist nicht nachvollziehbar. Seine durchschossenen Oberschenkel lassen die Begründung "Tatbegehungsgefahr" als Ausrede erscheinen. Die Medien sollten daran gehindert werden, seine Version der Geschehnisse darzulegen. Sein Prozess dürfte bald bevorstehen.

Bis entschieden ist, ob die Polizisten je auf der Anklagebank sitzen, dürfte es länger dauern. Die Justiz hat es offenbar eiliger, einen jugendlichen Einbrecher abzuurteilen als den Tod eines 14-Jährigen aufzuarbeiten. Bei allem Verständnis für die Genauigkeit, die gerade in diesem Fall an den Tag gelegt werden sollte: Wirklich vertrauenserweckend ist das nicht.

Es passt ins Bild von Ermittlungen, die möglicherweise unerwünschte Ergebnisse so lange wie möglich geheim halten wollten. Mit Informationen, die den überlebenden Jugendlichen und seinen toten Freund belasteten, war die Staatsanwaltschaft schnell bei der Hand. Die Gutachten, die den Tod des Jugendlichen untersuchen, werden unter Verschluss gehalten. An der Schuld des überlebenden 17-Jährigen hat heute niemand mehr Zweifel. Bei den Polizisten achten Staatsanwaltschaft und Gericht penibel auf jede Formulierung, die auch nur im entferntesten die Unschuldsvermutung verletzen könnte. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Die Jugendlichen hatten bzw. haben die gleichen Rechte wie die Polizisten.

Nein, ich fordere kein mediales Tribunal gegen den Polizisten und die Polizistin. Ich beklage nur, dass die Rechte des 17-Jährigen mit Füßen getreten wurden. Das auch den Polizisten anzutun würde die Sache nicht besser machen. Aber etwas weniger Geheimniskrämerei wäre angebracht. Das würde das Vertrauen in den Rechtsstaat erheblich stärken. Bleibt zu hoffen, dass der Prozess transparenter ablaufen wird als die Ermittlungen. Dieses Urteil wird wohlüberlegt sein müssen, soll es die Öffentlichkeit überzeugen. Egal, wie der Prozess ausgeht.

Selbst-Demontage. Eine Beobachtung

JustitiaÖsterreichs Justiz betreibt Selbst-Demontage. Seitdem ich kritisch denken kann, habe ich das System der heimischen Rechtssprechung in keinem so erbärmlichen Zustand gesehen. Mit zweierlei Maß zu messen, scheint an der Tagesordnung. Eine Beobachtung.

Der 17-jährige mutmaßliche Komplize von Florian P., den die Polizei in einem Kremser Supermarkt erschossen hat, bleibt in U-Haft. Frühestens in vier Wochen kommt er raus. Begründet wird das mit "Tatbegehungsgefahr".

Offenkundig schätzen Staatsanwaltschaft und U-Richter die Gefahr sehr hoch ein, dass ein Jugendlicher mit zwei durchschossenen Oberschenkeln wieder in Supermärkte einbrechten geht. Oder in seinem Fall eher im Rollstuhl anfährt. Da wundert es mich, dass sie ihm nicht auch noch Fluchtgefahr unterstellen. Wer imstande ist, mit einer derartig schweren Verletzung Verbrechen zu begehen, ist auch imstande, der Polizei davonzurollen.

Vielleicht ist man ihm auch draufgekommen, dass er beim Meldezettel das Religionsbekenntnis nicht angekreuzt hat. Falschmelder, das ist schon ein Indiz für eine Gemeingefährlichkeit. Wer Falschmelder ist, dem ist alles zuzutrauen.

Die Polizisten bleiben in Freiheit. In Ordnung, solange sich keine Verdachtsmomente geben, die eine U-Haft rechtfertigen. Bedenkt man, dass der schwer verletzte Jugendliche in U-Haft bleibt, ist die Optik aber bedenklich. Hier wird aus Sicht der Bevölkerung mit zweierlei Maß gemessen.

Linzer Beweiswürdigung
Auch die bedingte Geldstrafe für einen 18-Jährigen in Linz wirft kein sonderlich gutes Licht auf Justiz und Polizei. Der Jugendliche war bei der Demo am 1. Mai angezeigt worden, die die Polizei niedergeknüppelt hatte. Gerechtfertigt wurde das damit, dass sich mehrere Teilnehmer vermummt hätten. Der Öffentlichkeit ist die Polizei bis heute einen Beweis schuldig geblieben. Die öffentlich zugänglichen Videos zeigen auch eher eine polizeiliche Prügelorgie als gewalttätige oder gar gefährliche Demonstranten.

Der jetzt verurteilte Jugendliche soll Polizisten angegriffen haben, sagte die Polizei aus. Fand auch das Gericht. Auch wenn aus einem Video keinerlei Aggressivität des jungen Mannes hervorginge.

Das Gericht stellte fest, auf diesen Videopassagen seien tatsächlich keine Aggressionen des Angeklagten erkennbar. Sie würden nicht den gesamten Ablauf der Geschehnisse darlegen. Doch bei den Aussagen der Polizisten sei nicht die Absicht erkennbar, dass sie einen jungen Menschen verleumden wollten.

Die Beamten hätten damals in der Auseinandersetzung zwischen Einsatzkräften und Demonstranten den 18-Jährigen wohl nicht grund- und wahllos aus der Menge herausgezogen,
heißt es in einem Bericht auf
http://ooe.orf.at/stories/383711

Das dürfte der Vize-Rektor der Linzer Kunstuni anders sehen. Das hat auch das LG Linz schon einmal anders gesehen und einen Jugendlichen im Zweifel freigesprochen. Am Mittwoch war das kein Thema. Die Polizisten werden schon nicht lügen. Auch nicht, wenn es um den nach Krems vermutlich umstrittensten Polizeieinsatz des Jahres geht. Es wird schon stimmen. Er wird's schon gewesen sein.

Das nennt man Beweisverfahren. Bleibt die Frage, wozu man überhaupt noch auf Gerichtsprozessen besteht. Wenn's die Angeklagten eh schon gewesen sein werden, kann man sich das Schauspiel gleich sparen.
http://feuerhaken.org/2009-08-20/das-vertrauen-in-die-oesterreichische-justiz-ist-ungebrochen

Ministerin scherzt mit Dörfler
Ganz will man's doch nicht bleiben lassen, das Beweisverfahren. Sonst könnte man Verfahren gegen Politiker nicht so elegant abdrehen. Zu irgendwas muss das Ding ja gut sein.

Im Fall Gerhard Dörfler (BZÖ) etwa konnte man dem Beschuldigten taxfrei bescheinigen, er habe das Recht gebrochen, sei aber überspitzt formuliert zu deppert um angeklagt zu werden. Und das, bevor das Verfahren begonnen hat. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) findet das auch völlig in Ordnung. Klasstenjustiz ist für die ehemalige Richterin ein Fremdwort.

Lieber scherzt sie heute mit Dörfler über Minderheitenrechte. So ein Urteil des Verfassungsgerichtshof sei schon einzuhalten, meint sie. Andererseits: Was soll's. Ist ja nichts passiert. Ein paar Slowenen die Minderheitenrechte verweigert, die ihnen laut Staatsvertrag zustehen. Soll nichts schlimmeres passieren. Der Republik kann's auch egal sein, ob ihre Verfassung eingehalten wird.

Die Justizministerin bedrängt den Kärntner Landeshauptmann auch gar nicht, ein Urteil eines nicht ganz unwichtigen Gerichts in Kärnten umzusetzen. Ein politischer Kompromiss ist ihr lieber als die Durchsetzung der Verfassung.

Sagt eine ehemalige Richterin, die en passant die Geschworenengerichtsbarkeit weitgehend abgeschafft hat. Im Namen der Effizienz und des Sparens.

Das Interesse, den Zwischenfall mit einem US-amerikanischen Lehrer aufzuklären, der bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt wurde, nachdem ihn Polizisten für einen Drogendealer gehalten hatten, scheint sich nebenbei auch in überschaubaren Grenzen zu bewegen. Hier geht es um Polizisten.

Bankrotterklärung einer Ministerin
Für eine Justizministerin ist das eine Bankrotterklärung. Sie fühlt sich offenkundig auch wohler, Leute zu verfolgen, die Missstände im System aufzeigen anstatt diese Missstände zu bekämpfen.

Man darf sie nicht alleine verantwortlich machen, dass in diesem Land offenbar die Klassenjustiz fröhliche Urständ feiert. Vieles haben ihre Vorgänger verbockt. (Mit Ausnahme von Maria Berger (SPÖ), die zu kurz im Amt war, um wesentliche Veränderungen vorzunehmen). Man darf ihr auch nicht vorwerfen, dass sie keine Lösungen parat hat, die dieser unerträglichen Selbst-Demontage der Justiz auf der Stelle ein Ende bereiten. Dazu ist auch sie zu kurz im Amt.

Man darf und muss aber vorwerfen, dass sie einen öffentlichen Unwillen demonstriert, das zu tun, der jeder Beschreibung spottet. Es entsteht der Eindruck, als sehe es die Frau als ihre Aufgabe, den morschen Justiz-Apparat auf Gedeih und Verderben zu schützen statt ihn zu führen. In dieser Beziehung ist Bandion-Ortner Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) ebenbürtig. Probleme werden weggeleugnet, bis sie nicht mehr da sind, Kritiker verfolgt.

In den Händen dieser Politikerinnen liegt die innere Sicherheit des Landes. Die besteht zu einem Gutteil daraus, dass die Menschen den Behörden vertrauen können. Dieses Vertrauen wird von Tag zu Tag mehr erschüttert. Es wäre an der Zeit, dass die Verantwortlichen die Konsequenzen ziehen.

Florian P., 26. 10. 1994 - 5. 8. 2009

Der Tod von Florian P. beschäftigt nach wie vor die Menschen in Österreich. Wie mediales Bild und soziale Realität auseinanderklaffen, zeigt eine Reportage, die mein Freund Peter Sonnberger über das Begräbnis des Jugendlichen geschrieben hat. Mit seiner Genehmigung veröffentliche ich ihn hier.

Wer alt genug ist, um einzubrechen,
ist auch alt genug, um zu sterben.
(Kronenzeitungs-Kommentar).


Florian P. wäre am 26. Oktober 15 Jahre alt geworden. Dazu wird es nicht mehr kommen. Kein neuer iPod, kein neues Fahrrad. Das braucht er nicht mehr, denn Florian ist am Donnerstag, 13. August in Krems beerdigt worden. Das schmale Bürscherl liegt jetzt in einem schmalen Sarg. Mit einem Einschussloch im Rücken.

Ich habs gesehen, ich war dabei.

Glasscherbenviertel? Unterschicht? Abschaum? – mit nichten
„Österreich“ sah Jugendliche „im schrillen Outfit aus dem Glasscherbenviertel Lerchenfeld“. Unsinn.

Der Ortsteil Lerchenfeld ist ein klassisches Arbeiterviertel mit sehr scharfen Kanten rundherum: VOEST, Hafen und Donau auf der Südseite, das Mittelstandsviertel Mitterau mit Pädagogischer Hochschule auf der Westseite und nach Norden ein Balken mit Shopping- und Konsumtempeln, die ihre glatten Hinterseiten dem Ortsteil Lerchenfeld zuwenden, weil sich die Eingangsfronten zur Wachauer Straße hinwenden, der Einfallsstraße mit dem ständigen Strom an Mittelklasseautos. Ein Steinwurf entfernt und doch unendlich weit weg. Lerchenfeld gehörte eigentlich nie so richtig zu Krems. Für die Eisenindustrie wurden Arbeiter aus der Obersteiermark angesiedelt, deshalb auch die Straßennamen „Rottenmanner Straße“, „Liezener Straße“, „Leobener Straße“ usw.

Das bürgerliche Krems war immer schon sehr weit weg. Völlig in der Versenkung auch die Kremser Bürgermeisterin, die über Monate in jeder NÖN-Ausgabe groß vorkommt, der aber zu den sozialen Verhältnissen in ihrer Stadt momentan nichts einfällt.

Lerchenfeld hat auch ein klassisches Volksheim. Es versprüht den Charme der frühen Arbeiterbewegung und ist für die Jugendlichen wohl nicht so attraktiv (ich kenne es von einer Modellbahn-Börse, Jugendliche sind kaum gekommen). Attraktiv sind – und bitte, nicht nur in Krems -, Autobahnraststätten, Tankstellen, Sonnenstudios und Parkplätze.
Eigentlich ein Trauerspiel, wenn wir ehrlich sind.

Der „Kurier“ – die einzige Zeitung, die in der Berichterstattung über die Tragödie die Menschenwürde aller Beteiligten gewahrt hat – hat in einer Reportage einen Soziologen so zitiert: „Das ist auch ein Zeichen der Auflösung der Organisationen der Arbeiterbewegung.“ Sollte zu denken geben.

In „Österreich“ war weiters vom Glasscherbenviertel Lerchenfeld die Rede. Ebenfalls blanker Unsinn. Der gute Herr Redakteur hat noch nicht die heruntergekommenen Wohnanlagen im 2. oder 20. Bezirk gesehen (Vorgartenstraße, Wehlistraße 16 u. a.).

120 Jugendliche solidarisieren sich mit Florian
Ein Poster im „Kurier“ verstieg sich zur Behauptung, ein „Berufsverbrecher muss damit rechnen, erschossen zu werden“, in der „Kronenzeitung“ – nein, lassen wir das, das ist zu abstoßend und ekelhaft, was dort ausgedrückt und abgedruckt wird.

Ein 14-jähriges Schulkind (egal ob Haupt-, Poly-, Sonderschule) ist eines nicht: ein Berufsverbrecher.

Zum „schrillen Outfit der Jugendlichen“: Das Begräbnis und die Trauerfeier war aus meiner Sicht eine der eindrucksvollsten Jugenddemonstrationen, die es in der jüngeren Vergangenheit gegeben hat. Die Jugendlichen waren ausnahmslos in Trauerkleidung erschienen, viele trugen offenbar frisch gekaufte schwarze Hosen und T-Shirts. Ja, ein gutes Drittel der Mädchen hatte grellblond gefärbte Haare. Das ist in Floridsdorf genau so. Oder man sehe sich das heutige Titelblatt der NÖN Wiener Neustadt an: „Mit der NÖN ins Kino“ am Titelblatt 3 Mädchen, zwei davon blond gefärbt. Das ist so üblich geworden – und es muss ja Eltern geben, die das bezahlen. In Wiener Neustadt, ebenfalls in der aktuellen NÖN zu lesen, hat sich die Zahl der Friseure in 20 Jahren von 38 auf 62 erhöht. Die Kremser Jugendlichen waren also nicht „schrill“ sondern schichtspezifisch in Ihrer Aufmachung. 120 Jugendliche weinen sich die Augen aus, wenn ein Einbrecher begraben wird! Das war eindeutig einen von ihnen. Nicht weil sie alle einer Einbrecherbande angehören, sondern weil sie die gleichen Interessen haben: Sie wollen nicht an den Rand gedrängt werden, sondern dazugehören, eine Perspektive haben, die über den Parkplatzrand und das nächste Sonnenstudio hinausreicht.

„Die Eltern sind nicht mehr da“
Die Direktorin der Pädagogischen Hochschule Wien, Dagmar Hackl, heute (Montag, Anm.) im Kurier: Frage: „Die Problemschüler sind ja nicht nur die Migrantenkinder. Vernachlässigt die Gesellschaft die Kinder?“ Ihre Antwort: „Es hat sich sehr viel im Erziehungsgeschehen verändert. Eltern sind oft nicht mehr da.“

Wo sind sie? Weggezaubert? Wer übrigens nicht da war beim Begräbnis in Krems: Von der Altersstruktur der Trauergäste (fast alle unter 18, dazu einige Onkeln und Tanten) scheint es unmöglich gewesen zu sein, dass irgendein Lehrer, ein Schuldirektor (Florian muss ja wegen diverser Auffälligkeiten etliche „Bezugspersonen“ in den Schulen gehabt haben), irgend ein Stadtamtsdirektor oder Stadtrat oder Gemeinderat oder Jugendamtsleiter wenigstens einen Sprung vorbeigeschaut hat. (Ich unterstelle jetzt, dass unter dieser Personengruppe mehr als Hälfte männlich sein müsste, es war wie gesagt kein Mann zwischen 40 und 60 anwesend.)

Bei Florian Pirker ist so viel zusammengekommen. Zu viel für ein 14-jähriges Arbeiterkind aus nicht seltenen zu beobachtenden, also schwierigen, Verhältnissen.

Zum Sterben durch einen Pistolenschuss in den Rücken war er noch nicht alt genug.

So darf kein Kind sterben. Unter keinen Umständen.
Peter Sonnberger

(Die einzige Änderung, die ich an diesem Text vorgenommen habe, war, den Nachnamen des Toten abzukürzen. Ich tue das aus Respekt gegenüber der Familie.)

Florian P., Arbeiterkind aus Lerchenfeld

Die Polizei erschießt ein Kremser Arbeiterkind bei einem Supermarkteinbruch von hinten. Der Einsatz wirft viele Fragen auf. Nicht nur nach der Schuld oder Unschuld der Polizistin und des Polizisten. Eine zentrale Frage lautet: Würde der 14-jährige Florian P. noch leben, wenn er kein Arbeiterkind aus Krems-Lerchenfeld gewesen wäre?

In der Nacht, zwischen zwei und drei Uhr, war es schon egal, aus welchem Haushalt Florian P. stammt. Er hätte auch das Kind einer Unternehmerfamilie aus einem Kremser Nobelviertel sein können. Als die Polizistin und der Polizist ihn und seinen mutmaßlichen Komplizen im Dunkel überraschten, war es zu spät. Drei Schüsse fielen und die beiden Verdächtigen brachen zusammen. Die Polizei hatte keine Ahnung gehabt, keine Ahnung haben können, wen sie vor sich hatte. Geschossen hätten sie auf jeden Fall. Ob zu Recht oder zu Unrecht, wird gerade ermittelt. Florian P starb wenig später im Krankenhaus. Vielleicht wäre sein Sarg ein teurerer gewesen, wären seine Eltern keine Arbeiter aus Lerchenfeld.

Das ist die Oberfläche. Die entscheidende Frage ist: Wäre Florian P. in eine vergleichbare Situation geraten, wenn er Kind wohlhabender Eltern gewesen wäre? Die Antwort ist: Höchstwahrscheinlich nein. Auch Rich Kids geraten in schlechte Gesellschaft. Auch Kinder reicher Eltern verstoßen gegen Gesetze, ja. Auch sie bilden Jugendbanden. Ja. Einbrechen gehen sie selten. Diese Form der Eigentumskriminalität übt wenig Reiz auf sie aus. Und in ihren teuren Wohngegenden treffen sie selten auf Menschen, die vorbestraft sind. Die siedeln sich in Gegenden an, die sie sich leisten können. Auf die schiefe Bahn zu geraten ist wesentlich schwieriger, wenn man aus einem einigermaßen begüterten Haushalt kommt als wenn man ein Arbeiterkind ist. (Was nicht heißt, dass Arbeiterkinder automatisch zu Kriminellen heranwachsen) Und wesentlich einfacher, wieder herauszukommen.

Papa wird’s schon richten. Mit ein bisschen Einfluss oder einem guten Anwalt lässt sich so manche Anzeige gegen einen Jugendlichen abbiegen. Zur Not schickt man das missratene Söhnchen auf einen längeren Aufenthalt irgendwo anders, damit es aus der schlechten Gesellschaft herauskommt. Bei einem Arbeiterkind ist das wesentlich schwieriger. Siehe den schwer verletzten Freund von Florian P. Die Ebene der Strafgesetzgebung sei hier der Einfachheit halber bewusst ausgeblendet, ebenso, dass der Jugendgerichtshof unter Schwarz-Blau abgeschafft wurde.

Dass in dieser Lebensphase etwas schief geht, passiert schnell. Es bedarf aber spezieller Umstände, dass es tragisch endet. Der Tod von Florian P. ist eine Verkettung besonders tragischer Umstände und Fehlentscheidungen. Als solcher ist er einzigartig und doch in manchen seiner Aspekte exemplarisch. Die Voraussetzungen, die ihn auf eine derart schiefe Bahn gebracht haben, findet man nicht in „besseren“ Wohngegenden vor.

Das Arbeiterviertel Lerchenfeld unterscheidet sich im ÖVP-dominierten Krems in seiner gesamten Sozialstruktur vermutlich um einiges stärker von den wohlhabenderen Vierteln als das in anderen Städten der Fall ist. Es fehlen die Übergänge. Die soziale Abgrenzung in der schwarzen Stadt im schwarzen Niederösterreich ist groß. Auch das hat eine Rolle gespielt. Segregation, egal welcher Art, funktioniert auf Dauer nie. Man muss aus Lerchenfeld kein Ghetto machen wie das Halb-Gratisblatt Österreich um zu sehen: Kinder aus diesem Viertel haben in Krems nicht annähernd die gleichen Chancen wie Kinder aus „besseren“ Gegenden. Die Kremser Eliten perpetuieren sich selbst in einem stärkeren Maß als das in vielen anderen Städten der Fall ist. Das heißt auch: Sie schotten sich gegenüber Außenstehenden ab. Die sozial untere Schicht wird konzentriert im Arbeiterviertel. Mit all ihren Problemen. Das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit längst kein bewusster Vorgang mehr. Es ergibt sich nur einfach. Durch die Qualität der Schulen, die Grundstücks- und Wohnungspreise und so weiter.

Das soll Forian P. nicht von einer individuellen Verantwortung lossprechen. Nur gilt es nicht zu vergessen: Er war 14. Kaum ein Alter, in dem man verlangen könnte, er müsse sich der vollen Tragweite seiner Handlungen bewusst sein. Es ist davon auszugehen, dass er gewusst hat, dass es falsch war, einbrechen zu gehen. Nur hat es ganz neutral betrachtet etwas gegeben, das stärker war als dieses Falsch-Sein einer Handlung. Der Druck, Freunden zu gefallen, vielleicht. Oder ein diffuses Gefühl aufbegehren zu müssen. Bei einem 14-Jährigen sind viele Gründe denkbar, warum er einen Blödsinn macht.

Eine Frage, die ich mir immer wieder gestellt habe in den vergangenen Tagen: Die Pressestelle der Polizei hat viele Informationen herausgegeben, die angetan sind, Florian P. und vor allem den überlebenden Jugendlichen aussehen zu lassen wie gemeingefährliche Schwerverbrecher. Das Zentralorgan des wehrhaften Kleinbürgertums, die Krone, und seine Schwiegertochter, das Gratisblatt „heute“, haben diese Informationen zum Erbrechen wiedergekäut. Wären diese Informationen auch so freizügig geflossen, wäre Florian P.‘s Vater Anwalt gewesen oder Arzt? Und, hätten Krone und „heute“ genauso reagiert? Hätten sie den Toten und seinen mutmaßlichen Komplizen ebenso schnell zu Freiwild erklärt? Ich habe hier meine Zweifel. Ich denke, auch die Stimmung in Krems wäre eine andere. Die Stadt würde einhelliger um dieses halbe Kind trauern, dem eine tragische Verkettung von Umständen eine tödliche Polizeikugel in den Rücken beschert hat.

Man darf natürlich nicht den Fehler machen und diesen Fall eindimensional sehen. Es wäre dumm, die Kindheit im Kremser Arbeiterviertel und die unglückliche, tödliche, Wendung, die Florian P.‘s Leben genommen hat, in einer unausweichlichen Kausalkette zu sehen. Selbstverständlich waren hier viele andere Umstände ausschlaggebend. Nur: Dass Florian P. nicht aus einer „besseren“ Gegend von Krems kam, hat dieses Ende um vieles wahrscheinlicher gemacht. Wie gesagt: Auch Kinder reicher Eltern geraten auf die schiefe Bahn. Aber diesen Eltern stehen unendlich mehr Möglichkeiten zur Verfügung, das zu korrigieren als Arbeiterinnen und Arbeitern, so sehr diese sich auch bemühen. Die soziale Kluft in diesem Land ist eine traurige Tatsache. Umso tragischer, dass es immer noch Menschen gibt, die alles tun, damit sie nicht überwunden wird und sich gegen die vielen notwendigen Einzelmaßnahmen wie Gesamt- und Ganztagsschule oder wirksame Armutsbekämpfung per Mindestsicherung mit Händen und Füßen wehren.

Vielleicht hätte all das Florian P.'s Leben auch nicht gerettet. Vielleicht wäre er auch in einem Österreich ohne soziale Kluft, einem Österreich mit besserer staatlicher Jugendbetreuung derart auf die schiefe Bahn geraten. Vielleicht. Aber es wäre um einiges unwahrscheinlicher.

Erschossen von hinten

Ein Polizist erschießt einen 14-jährigen Einbrecher in einem Supermarkt. Von hinten. Sein Komplize, 16 Jahre alt, wird schwer verletzt. Ein Einsatz, der Fragen aufwirft. Als langjähriger Chronikredakteur versuche ich, diesen tragischen Polizeieinsatz einzuordnen. Einfach ist es nicht.

Ein Einsatz in einem Kremser Supermarkt ist fundamental schiefgelaufen. Unabhängig von einer juristischen Bewertung sind eindeutig die beteiligten Polizisten verantwortlich. Sie sind ausgebildet worden, um mit solchen Situationen umzugehen. Sie haben gelernt, Verbrecher nötigenfalls zu überwältigen und mit Schusswaffen umzugehen. In diesem Fall hat das nicht geklappt. Ein 14-Jähriger ist tot. Gestorben an einer Polizei-Kugel im Rücken.

Danke, Frau Fekter, hat ein Bekannter den Vorfall zynisch kommentiert. Eine Anspielung auf die Law and Order Parolen der schwarzen Innenministerin. Eine Anspielung auch auf die ÖVP-Politik, die die Polizei zerschlagen und kaputtgespart hat. Eine Politik, die Fekter bis heute verteidigt. Möglich, dass diese Politik in einem kausalen Zusammenhang mit dem Tod des Jugendlichen steht. Die öffentlich geäußerten Bestrafungsfantasien der Ministerin sind von den heimischen Polizisten vermutlich nicht als Appell zur Zurückhaltung verstanden worden. Österreichs Polizisten sind chronisch überarbeitet - was sich im Ernstfall negativ auswirken kann. Aber das sind Hypothesen. Legitime, ja. Aber es wäre etwas billig, sie zu Erklärungsmustern hochzustilisieren, bevor diese Ermittlungen abgeschlossen sind.

Jedenfalls trägt Fekter die politische Verantwortung, dass dieser tödliche Polizeieinsatz korrekt untersucht wird. Nach den polizeilichen Prügelorgien am 1. Mai in Linz und nachdem versucht wurde, die verprügelten Demonstranten für diesen Einsatz verantwortlich zu machen, ist das öffentliche Vertrauen in diese Ermittlungen erschüttert. Eine schwere Hypothek für die Beamten des Landeskriminalamts Oberösterreich, die untersuchen müssen, ob die Polizisten zurecht geschossen haben oder nicht. Es ist die Aufgabe Fekters sicherzustellen, dass sie ihre Arbeit unbeeinflusst und vorurteilslos machen. Es ist legitim, ihre Amtsfähigkeit daran zu messen, ob sie das zustande bringt oder nicht.

Der Einsatz wirft Fragen auf und die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei ist nicht angetan, Zweifel zu beseitigen. Beneiden sollte man die Polizisten, die für den Informationsfluss verantwortlich sind, nicht. Es ist in einem derart sensiblen Fall verständlich, dass sie keine ungeprüften Informationen an die Öffentlichkeit dringen lassen, die zu Spekulationen verleiten. Gleichzeitig müssen sie die Öffentlichkeit über alle relevanten Entwicklungen informieren. Allein schon, um den Eindruck zu verhindern, hier solle etwas vertuscht werden. Mit ihrer großen Zurückhaltung haben sie diesen Spagat bisher nicht geschafft.

Viele Menschen haben den Eindruck gewonnen, hier seien schießwütige Polizisten am Werk gewesen. Diese sehr einfache Erklärung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Unabhängig davon, ob die Polizisten ein Recht hatten zu schießen oder nicht: Sie waren in einer Ausnahmesituation. In einem nächtlichen Einsatz haben sie sich in "völliger Dunkelheit" mit zwei Einbrechern konfrontiert gesehen, die sie wahrscheinlich für bewaffnet gehalten haben. Die Polizisten hatten mit Sicherheit Angst, vielleicht saß ihnen auch der Erfolgsdruck im Nacken, die Einbrecher um jeden Preis stellen zu müssen. Wie alt die Verdächtigen waren, haben die Beamten vermutlich nicht gewusst. Ich gehe davon aus, dass sie dann anders reagiert hätten.

Auch die Jugendlichen waren in einer Ausnahmesituation. Sie sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Panik geraten. Leider ist nicht bekannt, wie sie reagiert haben, als sie den Polizisten in die Arme liefen. Sicher ist: Alle Beteiligten hatten große Angst. Für überlegte Entscheidungen ist das eine denkbar schlechte Voraussetzung.

Die Verantwortung für den Ausgang tragen die Beamten. Sie sind im Gegensatz zu den Jugendlichen ausgebildet worden, in solchen Situationen dennoch zu funktionieren. Offenkundig haben sie schlecht reagiert. Sie haben geschossen. Wahrscheinlich "in völliger Dunkelheit". Das legen zumindest die vorliegenden Informationen nahe. Für einen Nicht-Juristen klingt das schwer fahrlässig. Ob das auch in einem juristischen Sinn gilt, müssen andere entscheiden. Hoffentlich werden sie das auf Basis vollständigerer Informationen tun können, als sie jetzt vorliegen.

Das ist auch das Problem an diesem tragischen Vorfall. Vom ethischen Standpunkt her lässt sich eine eindeutige Verantwortung der Polizisten erkennen. Juristisch ist das eine andere Sache. Und nicht nur aufgrund des formalen Kriteriums Unschuldsvermutung. Im Moment hat niemand ausreichende Informationen, um den Fall wirklich beurteilen zu können.

Das ist mitverantwortlich für das Gefühl vieler Menschen, hier solle etwas vertuscht werden. Bei derartiger Informationslage stellt sich das nahezu zwangsläufig ein. Das sagt nichts über die Ermittlungen aus. Nur über die Einstellung vieler Menschen. Und natürlich werden so offenkundig schiefgelaufene Einsätze nie isoliert beurteilt. Erst vor wenigen Jahren wurde bei Gars am Kamp ein Motorradfahrer in einem ebenfalls schiefgelaufenen Einsatz erschossen. Und wer hat nicht die Worte des niederösterreichischen Landeshauptmanns Erwin Pröll (ÖVP) im Kopf, als ein rumänischer Trickdieb erschossen wurde? Der wertete den Tod des Menschen bei einem Polizeieinsatz als Signal, dass Straftaten in "seinem" Bundesland nicht ungesühnt bleiben. Egal, ob die Polizisten in Krems juristisch gesehen korrekt oder falsch gehandelt haben: Diese Ereignisse werden sie nicht los. Das ist eine Hypothek für sie und für die Ermittler.

Möglicherweise unfair. Und doch: Auszuschließen, dass wie im anderen Fall die schleche Ausbildung, die Überarbeitung und die Überfordertheit dazu geführt haben, dass Polizisten einen 14-Jährigen von hinten erschossen haben, wäre ebenso dumm. Ausräumen können diesen nicht unberechtigten Generalverdacht nur unabhängige und rasche Ermittlungen. Hoffentlich sind die in Österreich möglich.
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