Tag: Florian P.

Acht Monate für ein Menschenleben

GerichtDer Polizist, der Florian P. erschossen hat, ist wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er hat acht Monate Bewährung bekommen. Ist dieses Urteil gerecht? Versuch einer Beurteilung.

Acht Monate für das Leben eines 14-Jährigen. Acht Monate für ein Menschenleben. Ganz wohl wird einem nicht, wenn man diese Rechnung aufstellt. Andererseits: Soll man das aufrechnen? Kann man das aufrechnen? Es gibt nichts, was Florian P. zurückbringen wird.

Es ist wichtig, dass der Polizist, der Florian P. in den Rücken geschossen hat, vor Gericht gestanden ist. Es ist wichtig, dass er schuldig gesprochen wurde. Das sagt deutlich: Polizisten müssen aufpassen, wenn sie schießen. Es ist ihre Aufgabe, Menschenleben nicht unnötig zu gefährden.

Das hat auch der Polizist eingesehen, nachdem er zuerst jede Schuld von sich gewiesen hatte. Vielleicht hat er bei den diversen Ausführungen gesehen, dass er sich nach den tödlichen Schüssen selbst belogen, sich eine für ihn passende Erinnerung zurechtgezimmert hat. Menschlich ist ihm in dieser Hinsicht kein Vorwurf zu machen. Vielleicht war es auch ein taktisches Manöver, um das Strafausmaß zu drücken.

Wäre er zu mehr als zwölf Monaten verurteilt worden, wäre er aus dem Polizeidienst geflogen. Ich muss ihm zugestehen, dass er seinen Arbeitsplatz retten will. Aus seiner Sicht verstehe ich das. Was die Frage nicht beantwortet, ob dieses Urteil gerecht ist oder nicht. Ich bezweifle, dass man diese Frage allgemein gültig beantworten kann.

Ich bin bekennender Gegner des Prinzips Strafe in der Justiz. Wir sollten zivilisatorisch gesehen weiter sein. Insofern ist die Höhe einer Haftstrafe, ob bedingt oder nicht, auch an sich kein Gradmesser für die "Gerechtigkeit" eines Urteils. "Gerechtigkeit" als Kategorie kann nur angewandt werden, wenn man Strafhöhen miteinander vergleicht. Sollte in einem ähnlichen Fall ein Nicht-Polizist wesentlich härter bestraft werden, sind die acht Monate für diesen Polizisten ungerecht. Das würde das Signal senden: Wenn du Polizist bist, verzeihen wir dir mehr. Bedenklich wäre auch, wenn ein Polizist wesentlich härter bestraft werden würde.

Wobei ich voraussetze, dass bei der Frage Schuldig/Nicht schuldig bereits in Betracht gezogen wurde, ob jemand gelernt hat, mit solchen Situationen umzugehen. Ein Polizist hat das - theoretisch zumindest. Immer wieder wird in Österreich moniert, dass das Schießtraining der heimischen Exekutive nicht ausreichend ist. Was die Frage aufwirft, ob es ausreicht, den Polizisten auf die Anklagebank zu setzen, der geschossen hat.

Für mich ist die Frage nicht beantwortet, ob es mangelnde Ausbildung war, die für den tödlichen Fehler des Polizisten gesorgt hat oder ob er trotz ausreichender Ausbildung "überreagiert hat", wie er selber vor Gericht gesagt hat. Da hat sich das Gericht wieder mal drum herum gedrückt.

Diese Frage wird wahrscheinlich auch im Disziplinarverfahren nicht beantwortet werden, das dem Polizisten bevorsteht. Strukturelle Verantwortung scheint ein Fremdwort in diesem Land zu sein. Entsprechende Gedanken schiebt man weit von sich weg. Schade. Um den Tod von Florian P. zu beurteilen, wäre das die entscheidende Frage gewesen.

Erschossen auf der Flucht

GerichtFlorian P. wurde nicht aus Notwehr erschossen. Das berichten übereinstimmend Kurier und Oberösterreichische Nachrichten. Recherchen der Austria Presse Agentur ergeben ein ähnliches Bild. Ein unangenehmer Verdacht scheint sich zu bewahrheiten. Und stellt einmal mehr das Verhalten der Ermittler infrage.

Florian P. kam kaum zwei Meter weit. Dann traf den offenbar flüchtenden 14-Jährigen eine Polizeikugel in den Rücken. Das ergibt sich aus übereinstimmenden Recherchen von Kurier, OÖN und APA aus den Schmauchspuren an der Jacke des Jugendlichen. Polizisten und die jugendliche Einbrecher dürften in Panik geraten sein. Ein 14-Jähriger bezahlte das mit seinem Leben.

Was weiter passiert, haben Staatsanwalt und Gericht zu entscheiden. Die Ergebnisse des Gutachtens, so sie richtig zitiert sind, nähren im Vorfeld Zweifel an den Aussagen des Polizisten und seiner Kollegin, sie hätten aus Notwehr geschossen. Ein zwingender Gegenbeweis ist das nicht. Allerdings erscheint es wahrscheinlicher, dass zwei überforderte, schlecht ausgebildete und verängstige Polizisten in eine Situation gerieten, auf die sie mangelhaft vorbereitet waren.

Was am Mittwoch bekannt wurde, lässt die Ermittlungsarbeiten neuerlich in schlechtem Licht erscheinen. Die Verdächtigen wurden erst nach Tagen einvernommen. Der zweite Jugendliche, der schwer verletzt überlebte, sitzt bis heute in Untersuchungshaft. Warum, ist nicht nachvollziehbar. Seine durchschossenen Oberschenkel lassen die Begründung "Tatbegehungsgefahr" als Ausrede erscheinen. Die Medien sollten daran gehindert werden, seine Version der Geschehnisse darzulegen. Sein Prozess dürfte bald bevorstehen.

Bis entschieden ist, ob die Polizisten je auf der Anklagebank sitzen, dürfte es länger dauern. Die Justiz hat es offenbar eiliger, einen jugendlichen Einbrecher abzuurteilen als den Tod eines 14-Jährigen aufzuarbeiten. Bei allem Verständnis für die Genauigkeit, die gerade in diesem Fall an den Tag gelegt werden sollte: Wirklich vertrauenserweckend ist das nicht.

Es passt ins Bild von Ermittlungen, die möglicherweise unerwünschte Ergebnisse so lange wie möglich geheim halten wollten. Mit Informationen, die den überlebenden Jugendlichen und seinen toten Freund belasteten, war die Staatsanwaltschaft schnell bei der Hand. Die Gutachten, die den Tod des Jugendlichen untersuchen, werden unter Verschluss gehalten. An der Schuld des überlebenden 17-Jährigen hat heute niemand mehr Zweifel. Bei den Polizisten achten Staatsanwaltschaft und Gericht penibel auf jede Formulierung, die auch nur im entferntesten die Unschuldsvermutung verletzen könnte. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Die Jugendlichen hatten bzw. haben die gleichen Rechte wie die Polizisten.

Nein, ich fordere kein mediales Tribunal gegen den Polizisten und die Polizistin. Ich beklage nur, dass die Rechte des 17-Jährigen mit Füßen getreten wurden. Das auch den Polizisten anzutun würde die Sache nicht besser machen. Aber etwas weniger Geheimniskrämerei wäre angebracht. Das würde das Vertrauen in den Rechtsstaat erheblich stärken. Bleibt zu hoffen, dass der Prozess transparenter ablaufen wird als die Ermittlungen. Dieses Urteil wird wohlüberlegt sein müssen, soll es die Öffentlichkeit überzeugen. Egal, wie der Prozess ausgeht.
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