Unter Aufsicht verhungert?
Ein 20-jähriger Inder ist in der Schubhaft in Wien gestorben. Nach einem fünfeinhalb Wochen langen Hungerstreik. Der Amtsarzt sieht keinen Zusammenhang. Die Rechtsparteien versuchen vom Tod des jungen Mannes zu profitieren.
Der junge Mann hat ein Verwaltungsgesetz übertreten. Als der Asylantrag des damals Minderjährigen scheiterte, ist er 2006 untergetaucht. Ein Verstoß gegen das Meldegesetz und die Nicht-Erfüllung einer behördlichen Auflage, das Land zu verlassen. In den Augen des Fremdenrechts und der Polizei genug, um ihm einzusperren. Ohne Urteil. Auf unbestimmte Zeit. Mit unklarem Ziel. Schubhaft bedeutet nicht automatisch, dass ein Mensch abgeschoben werden soll.
Das war vor sechs Wochen. Ein paar Tage danach begann der junge Mann Nahrung zu verweigern. Unterbrochen wurde der Hungerstreik offenbar durch gelegentliche Nahrungsaufnahme. Nicht genug, um sein ursprüngliches Gewicht auch nur annähernd zu halten. Er magerte stark ab. Fünfeinhalb Wochen später war er tot. Der Amtsarzt sieht "keinen Zusammenhang". Übergeordnete Stellen sind da nicht so sicher. Die Leiche wird obduziert.
Ein 20-jähriger Mann stirbt nicht so einfach. Dass es einen Zusammenhang mit seinem Hungerstreik gibt, liegt nahe. Das vermutet auch die "Volks"partei. Deren Generalsekretär Fritz Kaltenegger schreibt in einer Presseaussendung: "Der Tod des indischen Schubhäftlings hätte durch die Maßnahme der Zwangsernährung verhindert werden können." Der junge Mann ist unter Aufsicht verhungert, zeigt sich Kaltenegger überzeugt. Auf die Idee, das System Schubhaft infrage zu stellen. kommt er nicht. Man muss es nicht humaner machen. Zwangsernähren lautet seine Lösung. Ähnlich erste Reaktionen der FPÖ, die versuchen, den Tod des 20-Jährigen zu einem tragischen Einzelfall zu machen.
Hungerstreik als einziger Ausweg
Diese Aussagen unterstellen dem 20-Jährigen, er sei aus reiner Bequemlichkeit in den Hungerstreik getreten. Wahrscheinlich war er um seine Linie besorgt. Und "freipressen" wollte er sich.
30 Prozent aller Schubhäftlinge treten in Hungerstreik. Die einzige Protestmaßnahme gegen eine Maßnahme, die Menschenrechtsexperten als inhuman beschreiben. Schubhäftlinge werden schlechter behandelt als Strafgefangene. Sie werden ohne Urteil festgenommen. Wegen einer Verwaltungsübertretung. Umgelegt auf einen österreichischen Staatsbürger wäre das so, als könnte man auf unbestimmte Zeit eingesperrt werden, weil man bei Rot über eine Ampel gefahren ist oder eine falsche Angabe im Melderegister gemacht hat.
Schubhaft ist ein sehr willkürlich eingesetztes Instrument. Man denke an den Fall eines österreichischen Staatsbürgers mit afrikanischen Wurzeln, der in Wien tagelang n Schubhaft saß. Der geistig verwirrte junge Mann konnte beim ersten Kontakt mit der Polizei keine Angaben machen, wer er sei. Auf Verdacht wurde er in eine Zelle gesteckt. Die Arbeit, nachzufragen, wen man da eingesperrt hatte, machte man sich nicht. Wird schon den richtigen getroffen haben. Hätte sich das Fall nicht aufgeklärt, der Jugendliche wäre entweder auf Verdacht nach Afrika abgeschoben worden oder hätte Monate in einer Zelle verbringen müssen. In U-Haft oder geschlossene Verwahrung kann man Menschen nicht so einfach stecken.
Dass jemand automatisch abgeschoben wird, der in Schubhaft genommen wird, ist nebenbei falsch. Ursprünglich mag Schubhaft diesen Zweck gehabt haben. Mittlerweile ist es mehr ein Disziplinierungsinstrument. Menschen werden eingesperrt und niemand sagt ihnen, wie lange und wozu sie hier sind. Das trifft auch Menschen, die man aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht abschieben darf. In der Heimat würde ihnen Folter oder Tod drohen. Der Kontakt zur Außenwelt ist eingeschränkt, sinnvolle Tätigkeiten gibt es so gut wie nicht. Der so genannte offene Vollzug in der Schubhaft ist eine neue Einrichtung. Erst seit kurzem dürfen Schubhäftlinge untertags wenigstens ihre Zellen verlassen. Ein schwacher Trost. Im Vergleich zu einer Untersuchungshaft sind die Möglichkeiten, gegen die Inhaftierung vorzugehen, stark eingeschränkt.
Was Wunder, dass ein guter Teil der Betroffenen in Hungerstreik tritt. Sie tun das vermutlich nicht, weil es ihnen so gut gefällt. Sie haben nur kaum andere Möglichkeiten sich zu wehren. Ihnen das zum Vorwurf zu machen, wie das die FPÖ unterschwellig tut, ist letztklassig. Lieber sollte man überlegen, wie man die Schubhaft verändern kann. So, dass sie ein zielgerichtetes Instrument wird. Es ist rechtsstaatlich in Ordnung, Menschen, die unmittelbar vor einer Abschiebung stehen, einzusperren, wenn das der einzige Weg ist, sicherzustellen, dass man sie abschieben kann. So wie man manche Menschen in Untersuchungshaft nehmen muss, um sicherzustellen, dass sie nicht vor ihrem Strafprozess davonlaufen. Das jetzige Schubhaftsystem hat nur denkbar wenig damit zu tun.
Der junge Mann hat ein Verwaltungsgesetz übertreten. Als der Asylantrag des damals Minderjährigen scheiterte, ist er 2006 untergetaucht. Ein Verstoß gegen das Meldegesetz und die Nicht-Erfüllung einer behördlichen Auflage, das Land zu verlassen. In den Augen des Fremdenrechts und der Polizei genug, um ihm einzusperren. Ohne Urteil. Auf unbestimmte Zeit. Mit unklarem Ziel. Schubhaft bedeutet nicht automatisch, dass ein Mensch abgeschoben werden soll.
Das war vor sechs Wochen. Ein paar Tage danach begann der junge Mann Nahrung zu verweigern. Unterbrochen wurde der Hungerstreik offenbar durch gelegentliche Nahrungsaufnahme. Nicht genug, um sein ursprüngliches Gewicht auch nur annähernd zu halten. Er magerte stark ab. Fünfeinhalb Wochen später war er tot. Der Amtsarzt sieht "keinen Zusammenhang". Übergeordnete Stellen sind da nicht so sicher. Die Leiche wird obduziert.
Ein 20-jähriger Mann stirbt nicht so einfach. Dass es einen Zusammenhang mit seinem Hungerstreik gibt, liegt nahe. Das vermutet auch die "Volks"partei. Deren Generalsekretär Fritz Kaltenegger schreibt in einer Presseaussendung: "Der Tod des indischen Schubhäftlings hätte durch die Maßnahme der Zwangsernährung verhindert werden können." Der junge Mann ist unter Aufsicht verhungert, zeigt sich Kaltenegger überzeugt. Auf die Idee, das System Schubhaft infrage zu stellen. kommt er nicht. Man muss es nicht humaner machen. Zwangsernähren lautet seine Lösung. Ähnlich erste Reaktionen der FPÖ, die versuchen, den Tod des 20-Jährigen zu einem tragischen Einzelfall zu machen.
Hungerstreik als einziger Ausweg
Diese Aussagen unterstellen dem 20-Jährigen, er sei aus reiner Bequemlichkeit in den Hungerstreik getreten. Wahrscheinlich war er um seine Linie besorgt. Und "freipressen" wollte er sich.
30 Prozent aller Schubhäftlinge treten in Hungerstreik. Die einzige Protestmaßnahme gegen eine Maßnahme, die Menschenrechtsexperten als inhuman beschreiben. Schubhäftlinge werden schlechter behandelt als Strafgefangene. Sie werden ohne Urteil festgenommen. Wegen einer Verwaltungsübertretung. Umgelegt auf einen österreichischen Staatsbürger wäre das so, als könnte man auf unbestimmte Zeit eingesperrt werden, weil man bei Rot über eine Ampel gefahren ist oder eine falsche Angabe im Melderegister gemacht hat.
Schubhaft ist ein sehr willkürlich eingesetztes Instrument. Man denke an den Fall eines österreichischen Staatsbürgers mit afrikanischen Wurzeln, der in Wien tagelang n Schubhaft saß. Der geistig verwirrte junge Mann konnte beim ersten Kontakt mit der Polizei keine Angaben machen, wer er sei. Auf Verdacht wurde er in eine Zelle gesteckt. Die Arbeit, nachzufragen, wen man da eingesperrt hatte, machte man sich nicht. Wird schon den richtigen getroffen haben. Hätte sich das Fall nicht aufgeklärt, der Jugendliche wäre entweder auf Verdacht nach Afrika abgeschoben worden oder hätte Monate in einer Zelle verbringen müssen. In U-Haft oder geschlossene Verwahrung kann man Menschen nicht so einfach stecken.
Dass jemand automatisch abgeschoben wird, der in Schubhaft genommen wird, ist nebenbei falsch. Ursprünglich mag Schubhaft diesen Zweck gehabt haben. Mittlerweile ist es mehr ein Disziplinierungsinstrument. Menschen werden eingesperrt und niemand sagt ihnen, wie lange und wozu sie hier sind. Das trifft auch Menschen, die man aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht abschieben darf. In der Heimat würde ihnen Folter oder Tod drohen. Der Kontakt zur Außenwelt ist eingeschränkt, sinnvolle Tätigkeiten gibt es so gut wie nicht. Der so genannte offene Vollzug in der Schubhaft ist eine neue Einrichtung. Erst seit kurzem dürfen Schubhäftlinge untertags wenigstens ihre Zellen verlassen. Ein schwacher Trost. Im Vergleich zu einer Untersuchungshaft sind die Möglichkeiten, gegen die Inhaftierung vorzugehen, stark eingeschränkt.
Was Wunder, dass ein guter Teil der Betroffenen in Hungerstreik tritt. Sie tun das vermutlich nicht, weil es ihnen so gut gefällt. Sie haben nur kaum andere Möglichkeiten sich zu wehren. Ihnen das zum Vorwurf zu machen, wie das die FPÖ unterschwellig tut, ist letztklassig. Lieber sollte man überlegen, wie man die Schubhaft verändern kann. So, dass sie ein zielgerichtetes Instrument wird. Es ist rechtsstaatlich in Ordnung, Menschen, die unmittelbar vor einer Abschiebung stehen, einzusperren, wenn das der einzige Weg ist, sicherzustellen, dass man sie abschieben kann. So wie man manche Menschen in Untersuchungshaft nehmen muss, um sicherzustellen, dass sie nicht vor ihrem Strafprozess davonlaufen. Das jetzige Schubhaftsystem hat nur denkbar wenig damit zu tun.
Christoph Baumgarten - 15. Sep, 07:12


