Christoph Baumgarten - 27. Aug, 22:01

Ich behaupte nicht, dass es mir leicht gefallen ist, diese Forderung aufzustellen. Ich habe hier lange mit mir selbst gerungen, bis ich eine Meinung hatte. Mir ist bewusst, dass diese Forderung widersprüchlich ist. Sie nicht zu stellen, wäre es ebenso. Der liberale Rechtsstaat gerät an seine Grenzen, wenn seine Grundlagen offenkundig abgelehnt werden.
Der Unterschied zwischen einer Burka und der traditionellen Kleidung etwa von jüdischen Mitbürgern besteht vor allem im ausgesprochen sexistischen Charakter der Burka. Insofern halte ich einen Vergleich für sehr problematisch.
Ich denke, dass Befreiung mitunter mit Zwang erfolgen muss. Genau genommen ist jede Emanzipation von staatlich durchgesetzten religiösen Vorschriften/Wertvorstellungen auch bei denen auf Widerstand gestoßen, die von ihrer Abschaffung profitierten - und tut es noch. Man denke etwa an den Widerstand gegen den Ausbau der Kinderbetreuung gerade von vielen Frauen, sogar die Einführung des Frauenwahlrechts, in Einzelfällen sogar die Unter-Strafe-Stellung der Vergewaltigung in der Ehe. Man denke auch daran, wie viele Frauen keinen Gebrauch von den Möglichkeiten machen, sich vor prügelenden Lebensgefährten/Ehemännern zu schützen.
Jede/r von uns schüttelt angesichts dieser Fälle bedauernd den Kopf. Niemand von uns würde allerdings auf die Idee kommen, deswegen die zu Grunde liegenden Gesetze abzuschaffen.
Man kann auch vielleicht überspitzt sagen: Auch in den USA wollten nicht alle Sklaven befreit werden. Hätte man sie weiter in Sklaverei belassen sollen?
Wobei meine Forderung durchaus nicht einseitig zu verstehen ist: ich habe in der Vergangenheit immer wieder öffentlich gefordert, sichtbare religiöse Symbole aus amtlichen Gebäuden zu entfernen. Ich habe diesmal als Platzgründen darauf verzichtet, diese Forderung zu wiederholen. Aus meiner Sicht wäre es langfristig auch sehr verlogen, wenn etwa sich etwa ein Richter hinter einem Kreuz verschanzt und eine Angeklagte zwingt, die Burka abzulegen. (Im Fall Mona M. etwa habe ich dieses richterliche Verhalten für unerträglich gehalten)
Wie gesagt: der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat gelangt bei solchen Fragen an seine Grenzen. Wer hier leichten Herzens eindeutige Antworten zu geben vermag (und ich denke, das habe ich nicht) hat sich aus der Debatte rauszuhalten. Mir ist es alles andere als leicht gefallen, diesen Stanpunkt einzunehmen. Ich halte ihn aber für notwendig.

Joachim Losehand (Gast) - 30. Aug, 19:21

Die Argumentation schwächelt vor allem in den illustrierenden Beispielen und offenbart damit leider logische Kurz-Schlüsse, allerdings auch die wohl zugrundeliegende Haltung, daß es legitim sei, Menschen auch gegen ihren Willen zu einem von Dritten definierten Glück zu zwingen.

Zunächst müssen wir festhalten, daß der Ausbau der Kinderbetreuung, das Frauenwahlrecht und die strafrechtlichen Sanktionen gegen Vergewaltigung in der Ehe keinen Zwang für die betroffenen Frauen darstellen. Weder ist eine Frau staatlich verpflichtet, Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen, noch - hierzulande - zur Wahl zu gehen, noch, den eigenen Parter bei sexueller Gewalt in der Ehe anzuzeigen bzw. gegen ihn bei einer Ermittlung von Amts wegen auszusagen.

Insofern gibt es zu den genannten verbrieften Rechten keine Parallele zu der Frage "Burka - Ja oder Nein?", denn wir verhandeln ja weder das Recht, eine Burka zu tragen, noch das Recht, keine Burka zu tragen. Sondern die Pflicht, keine Burka zu tragen.

Das Recht, handeln oder nicht handeln zu dürfen, stellt immer eine Erweiterung der prinzipiellen Handlungsfreiheit dar, während eine Pflicht immer eine Einschränkung des Individuums darstellt.

Der Hinweis auf den "sexistischen Charakter der Burka" ist sicherlich plausibel, allerdings sollte dann konsequent jede Form von traditionell-religiös begründeter Verfüllung für den weiblichen Kopf und Körper untersagt werden (gläubige musliminsche und jüdisch-orthodoxe Frauen gehen nur mit verhülltem Haupt in die Öffentlichkeit) - allerdings auch jede Form der öffentlichen Teil-Enthüllung. Das Sexismus-Argument läßt genauso ein Verbot von Miniröcken und allzutief ausgeschnittenen T-Shirts und Blusen zu, eine Mode, die die Frau in gleicher Weise auf ihren Körper reduziert. 16-66-jährige Frauen der westlichen Kultur haben ja ebenso ein Recht auf Befreiung vom zweifelhaften Geschmacks-Diktat der chauvinistischen Männerwelt.

Sklaverei ist in der Neuzeit per definitionem eine durch Dritte (maximal) eingeschränkte Handlungsfreiheit gegen den Willen des Betroffenen. "Befreiung" aus der "Sklaverei" bedeutet also, das Individuum in den Stand zu setzen, frei aufgrund gewählter eigener Prämissen zu handeln. Tatsächlich haben einige ehemaligen Sklaven ihre neu erlangte Handlungsfreiheit dazu genutzt, weiterhin im Dienst ihres früheren Herren zu verbleiben und eine gewachsene Verbundenheit nicht aufgeben wollen.

Die Gründe sind vielschichtig und kein Argument gegen die Befreiung der Sklaven vom Zwang, der ihrer Handlungsfreiheit auferlegt wurde. Im Gegenteil: Handlungsfreiheit ist nur dann
"echt", wenn ihr keine Beschränkungen auferlegt werden, also Erwartungen an die Art und Weise in der Nutzung dieser Freiheit gerichtet werden.

Wie das Recht zur Ehescheidung von der Gesellchaft nicht als Pflicht zur Ehescheidung interpretiert wird, können wir aus dem Recht, keine Burka zu tragen, nicht die Pflicht ableiten, keine Burka zu tragen. Ähnlich zuzeiten der Sklavenbefreiung kann der Staat Zwang ausüben, daß einzelne Menschen auf andere Menschen keinen Zwang ausüben. Wie aber die Menschen, auf die vordem Zwang ausgeübt wurde, die gewonnene Freiheit nutzen, darf nicht beschränkt werden, ohne in einen gravierenden Widerspruch zu verfallen.

Ich kann also nicht erkennen, daß der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat da an irgendwelche Grenzen stößt. Denn Aufgabe einer solchen Gesellschaft ist es, die Freiheit des Einzelnen zu schützen und zu verteidigen, und zwar unabhängig von weltanschaulich-kulturellen Einzel- oder Gesamtinteressen.

Freiheit ist nicht nur "Freiheit von etwas", sondern immer auch "Freiheit zu etwas", es kann also nicht nur eine "Befreiung vom Minirock" geben, sondern auch eine "Freiheit zum Minirock" - und damit auch eine "Freiheit zur Burka".

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