Rechts-Staat

Immer Wieder-Betätiger Gerd Honsik ist zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ein auffällig mildes Urteil. Ausnahmsweise hat hier ein Staatsanwalt recht, wenn er eine härtere Strafe fordert.

Fünf Jahre Haft für einen, der seine Unverbesserlichkeit hartnäckig bewiesen hat. Fünf Jahre für einen Justizflüchtling, der das Rechtssysstem verhöhnt hat. Fünf Jahre Haft für einen, den der Staatsanwalt als einen der "ideologischen Führer der Neonazi-Szene" bezeichnet. Fünf Jahre Haft für einen, der noch im Gerichtssaal den holocaust leugnet. Fünf Jahre Haft für einen, der seine Verbrechen nicht bereut. Fünf Jahre Haft für einen, der auf seine Verbrechen stolz ist.

Gemessen an den Urteilen gegen Asylwerber, die wegen mehrerer Ladendiebstähle verurteilt wurden, auffällig milde. Milde auch im Vergleich zu Helmut Elsner. Der hat die Höchststrafe ausgefasst. Als alter und schwer kranker Mann. Beim nicht ganz so alten und nicht ganz so kranken Honsik kommt das Gericht nicht einmal in die Nähe der Höchststrafe. Sogar Linke verteidigen das als gerecht. Honsik sei schon so alt, zehn Jahren hätten lebenslänglich bedeutet. Das bedeuten sie bei Elsner auch. Der Aufschrei blieb aus.

Das Signal ist eindeutig: Betrügen, pfui. Nationalsozialistische Wiederbetätigung - halb so wild. Gemessen an der Höchststrafe grenzt es an eine Farce, wenn Richter Andreas Böhm sagt, das "massiv einschlägige Vorleben" Honsiks und seine Vorstrafen seien erschwerend gewesen, als es darum ging, wie lang er sitzen muss. In der Haftstrafe hat sich das nicht merkbar niedergeschlagen.
http://www.orf.at/090427-37705/index.html

Dieses Urteil ist nicht verhältnismäßig. Menschen fassen wegen vergleichsweise geringerer Verbrechen härtere Strafen aus. Menschen, die keine vergleichbar lange Latte an Vorstrafen haben, müssen deutlich länger sitzen. Menschen, bei denen nicht zu vermuten ist, dass sie jemals wieder in die Position kommen, ihre Verbrechen zu wiederholen werden zu de facto lebenslänglichen Strafen verurteilt. Nazis fassen im Vergleich fast immer deutlich weniger aus und haben gute Chancen vorzeitig entlassen zu werden. Siehe David Irving, siehe Gottfried Küssel, um nur einige zu nennen.

Honsik hat hartnäckig bewiesen, dass er sich keinen Deut um österreichische Gesetze schert. 15 Jahre lang hat er nach seiner Verurteilung und seiner Flucht Nazi-Propaganda betrieben. Es ist rührend, dass ein österreichisches Gericht davon ausgeht, dass eine 5-jährige Haftstrafe ihn davon abhalten könnte, das nach einer Entlassung weiter zu tun. Viel deutlicher als Honsik kann ein Mensch nicht beweisen, dass er ein Gewohnheitsverbrecher ist. Und anders als ehemalige Einbrecherkönige kann er sich nicht damit entschuldigen, materielle Not und die Tatsache, dass er als Vorbestrafter keine Arbeit mehr bekommt, hätten ihn dazu gezwungen, wieder kriminell zu werden.

Diess Urteil ist ein Hohn. Ausnahmsweise stimme ich mit einem Staatsanwalt überein, der eine härtere Strafe fordert. Das würde wieder so etwas wie Verhältnismäßigkeit herstellen. Das würde aus einem offensichtlichen Rechts-Staat wieder einen Rechtsstaat machen.
Stauni (Gast) - 28. Apr, 11:44

Der Unterschied zwischen Elsner und Honsik liegt darin, das sich die Causa Elsner für den Wahlkampf vermarkten ließ.
Wer möchte schon wirklich an die "Rechte Seite" anstreifen ? Solange in diesem Lager ausreichend Stimmvieh vorhanden ist in dem alle Parteien fischen, gilt das Motto "Wasch mich, aber mach mich nicht nass"
MfG
Stauni

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