Pauschalverdacht
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner lässt keine Gelegenheit aus, um engagierte Menschen zu brüskieren. Sie legt einen Gesetzesentwurf vor, der offiziell Wehrmachtsdeserteure rehabilitieren soll. Stattdessen stößt sie NS-Opferorganisationen mit dem Papier vor den Kopf. Eine Klausel spielt mit jenem Pauschalverdacht, den FPÖ und Konsorten gerne benützen, um gegen die Rehabilitierung mobil zu machen. Bandion-Ortner versteht die Kritik nicht.Alle Männer, die von der Wehrmacht desertiert sind, sollen rehabilitiert werden. Das sieht der Gesetzesentwurf Bandion-Ortners vor. Alle? Nein, das doch nicht. Die, die wegen "Tötungsdelikten" verurteilt wurden nicht. Jeder einzelne dieser Fälle müsse geprüft werden. Im Regelfall würden diese Unrechtsurteile nicht aufgehoben, sagt die Justizministerin. Gewalt könne auch damals falsch gewesen sein.
Bei solchen Ausnahmen drängt sich Siegfried Kampl (BZÖ) ins Gedächtnis. Wehrmachtsdeserteure seien "zum Teil Kameradenmörder" gewesen. Und Bumsti Strache. Der sagt, 15 oder 20 Prozent der Deserteure hätten Kameraden getötet. So absurd diese Pauschaldiffamierungen sind, in rechtsextremen Kreisen gehören sie zum guten Ton. Und sind probates Mittel gegen alle zu hetzen, die auf ihre Weise Widerstand gegen das NS-Regime geleistet zu haben. Sei es aus politischer Überzeugung, sei es aus Verzweiflung. Bandion-Ortner übernimmt in ihrem Gesetzesentwurf die Schauermär vom blutrünstigen Deserteur, vom Schwerkriminellen, der sich aus Angst vor Strafe davongemacht hat, vom Wehrkraftzersetzer, vom Feigling.
Ob sie das so meint oder nicht, tut nichts zur Sache. Dass die Klausel im Gesetzesentwurf steht, beweist, dass sie keine Sensibilität für das Wesen eines Unrechtsregimes hat, für dessen Opfer, und dafür, wie bis heute versucht wird, mit Diffamierungen gegen NS-Opfer politisch zu punkten. Wenn sie die Kritik von Opferorganisationen zurückweist, illustriert sie, dass sie es einfach nicht versteht.
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Vielleicht kann man es auch nicht anders von ihr erwarten. Sie ist eine Richterin. Seitdem sie Ministerin ist, vertritt sie die Interessen der Richterklasse. Sie begreift den Rechtsstaat nicht als Instrument, eine Gesellschaft zu gestalten, als Spiegel auch der sozialen und politischen Kräfteverhältnisse in einer Gesellschaft. Für sie ist Recht eine philosophische Disziplin, die sich aus sich selbst rechtfertigt. Sie erweckt den Eindruck, es gebe für sie eine Form absoluter Gerechtigkeit, der es sich anzunähern gelte. Ein Ideal nicht aus dieser Gesellschaft geboren sondern immer schon da, ein unveränderliches Gebot. Und nur die Richterklasse kennt es.
Die Richterklasse ist nicht dem Volk verpflichtet und nur bedingt der österreichischen Rechtsordnung sondern diesem höheren Ideal der Gerechtigkeit, das als metaphysisches und ahistorisches Konstrukt in Richterköpfen herumspukt. Diesem Prinzip ist offensichtlich auch der Bandion-Ortnersche Gesetzesentwurf verpflichtet. Ein Ansatz, der nicht nur bei Opferorganisationen auf Kritik stößt.
Martin Justs Blog
Um die Frage zu beantworten, die Martin hier aufwirft: Meine Justizministerin ist sie nicht. Sie vertritt nicht meine Interessen. Sie vertritt nicht das Volk. Sie vertritt die Interessen ihrer Klasse.
Christoph Baumgarten - 2. Okt, 10:09



außer und das hoffe ich inständigst es ändert sich im öffentlichen diskurs doch noch ehebaldigst etwas...nunja und dass ist es wohl worum wir uns alle bemühen sollten....