Stummer (Gast) - 19. Aug, 23:58
Anzeige kann jeder erstatten und im konkreten Fall, wurde eine Verifikation durchgeführt. Sowohl Gürtel, als auch Tätowierung (durchgehende, verkehrte Hakenkreuze), waren nicht strafbar nach dem Verbotsgesetz. Somit kommt es zu keinem Strafverfahren und die Anzeige ist obsolet.


