Lizenz zum Totlachen

Die Urteile im so genannten Terrorprozess halten. Mohamed Mahmoud muss für vier Jahre hinter Gitter, seine Frau muss möglicherweise den Rest ihrer Haftstrafe absitzen. Das hat die Berufungsverhandlung am Donnerstag ergeben. Ein Urteil, das niemandem nützt. Es schadet nur der Justiz.

"Mitglieder in einer terroristischen Vereinigung" sind Mohamed Mahmoud und seine Frau. Seit Donnerstag offiziell. Die Hafstrafen sind mit der heutigen Berufungsverhandlung endgültig. Eine Farce sondergleichen.

Keine Frage: Mahmoud dürfte nach allem, was bekannt ist, kein sonderlich angenehmer Zeitgenosse sein. Er macht den Eindruck eines schwer geltungssüchtigen Menschen, in einem Maß, das ins pathologische hineinreichen dürfte. Sein Islamfimmel biegt ein Leben zurecht, in dem er nichts auf die Reihe gebracht hat. Dass er Zuwanderer ist, dürfte es nicht einfacher gemacht haben für ihn, keine Frage. Prozess und Urteil gegen ihn geben einem labilen Charakter wie dem seinen eine Gelegenheit, sich in eine Märtyrerrolle reinzusteigern. Zumal in die eines Märtyrers für seinen glauben.

Es gibt ihm die Selbstbestätigung, die er gesucht hat. Endlich mal jemand, der ihn ernst nimmt. Die Botschaft der heimischen Justiz ist aus seiner Sicht eindeutig. Mach nur weiter so, markier nur den starken Mann, dann nehmen wir dich ernst. Benimm dich daneben, wir machen dich groß. Zum Medienstar. Eine fatale Botschaft, die man einem Menschen wie Mahmoud senden kann. Dazu kommt, dass Haftstrafen mehr desozialisieren statt zu resozialisieren.

Bis jetzt war Mahmoud kein Terrorist. Die österreichische Justiz könnte ihn zu einem machen.

Kein Beweis für Gefährlichkeit
Der heimischen Justiz ist es nicht gelungen, irgendeinen Beweis zu erbringen, dass Mahmoud und seine Frau irgendwie gefährlich sein könnten. Sie haben nachweislich keine Versuche gemacht, an Waffen oder Sprengstoff heranzukommen. Alles, was sie getan haben, war, ein halblustiges Video ins Internet zu stellen. Es war bestenfalls eine Vorlage für künstliche Empörung des heimischen Boulevards. Gefürchtet hat sich nur, wer vorher in jedem Muslim einen potentiellen Selbstmordattentäter sah. Was dem Wesen des Terrorismus widerspricht. Das Wort Terror ist lateinisch für Angst. Und Angst haben Mahmoud und seine Frau wirklich nicht verbreitet.

Bleibt die Frage, inwiefern eine Vereinigung, die niemandem Angst macht, terroristisch sein kann. Und, ob zwei genug sind, um eine Vereinigung zu bilden. Den Nachweis, dass Mahmoud und seine Frau irgendwelchen größeren Strukturen angehört hätten, ist die Justiz gleichfalls schuldig geblieben.

Es ist auch kaum vorstellbar, dass terroristische Vereinigungen auf zwei dieses Kalibers angewiesen werden. Mahmoud mit seinem Geltungsdrang wäre eine Sicherheitsrisiko erstens Ranges gewesen. Dem Typ hätte man bestenfalls eine Lizenz zum Totlachen gegeben.

Schleier und Kreuz
Ebenfalls kein gutes Licht auf die heimische Justiz wirft das restriktive Vorgehen bei der Einvernahme von Mahmouds Frau Mona. Der Richter hatte sie unter fahrlässigen Gründen aus dem Gerichtssaal werfen lassen, als sie sich weigerte ihre Burka abzulegen. Das behindere die Wahrheitsfindung, hieß es. Als ob es bei diesem Prozess darum gegangen wäre, die Wahrheit herauszufinden.

Außerdem stelle ich hier öffentlich das Recht eines Richters infrage, jemandem zu verbieten, religiöse Symbole zu tragen, wenn er sich selbst hinter einem Kreuz verschanzt, wie es in jedem Strafgerichtssaal in Österreich angebracht ist. Entweder keine religiösen Symbole (was die Idealvariante wäre) oder jeder hat das uneingeschränkte Recht, diese zu verwenden. Dass die Angeklagte die Burka benutzte um eine Show abzuziehen, schränkt dieses Recht keineswegs ein. In diesem Schauprozess einer Angeklagen vorzuwerfen, ihre eigene Inszenierung abzuhalten, ist nebenbei eine Chuzpe sondergleichen. Wenn jemand der "Würde der Justiz" geschadet hat, war das der Richter.

Die Verurteilten sind islamische Fundamentalisten. Beide sind in gesteigertem Maße verhaltensauffällig. Ausreichend Gründe, sie nicht sympathisch zu finden. Für einen Gerichtsprozess reicht das nicht. Man wird den Eindruck nicht los, als habe man den Prozess aus Prinzip geführt, Um endlich das Gesetz gegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung anzuwenden. Wozu hat man es schließlich? Und wenn man keine Terroristen finden kann, nimmt man einen muslimischen Wichtigtuer. Oder Tierschützer.
Brusselsblogger (Gast) - 28. Aug, 11:14

Das schöne an Ihrem Blog ist, dass sie derart klare Worte finden und doch sehr sachlich bleiben. Wünsche mir mehr Artikel zum Thema Terror, Freiheiten, Überwachung. Die kommen trotz der allgemeinen Präsenz in den traditionellen Massenmedien viel zu kurz.

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