"Gemäß § 97 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar, wenn er
a) innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird, dies ist die sogenannte Fristenlösung oder
b) wenn medizinische Indikationen vorliegen oder
c) wenn die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig war. Gemäß §21 Abs.2 ABGB sind jene Personen unmündig, die das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (kriminologische Indikation)."
Fundis hin oder her, Punkt a) ist schlicht und ergreifend Mord, und wird zurecht von der Mehrzahl der Ärzte(dei ja geschworen haben Leben zu schützen) auch abgelehnt ...
Das Recht der Frau über ihren Körper hört da auf wo das Recht des ungeborenen Kindes beginnt. Heuchler sind die, die als "Kampf für die Rechte der Frau" tarnen wollen ... dabei maßt ihr euch nur an Menschen das Recht zu verschaffen welches Leben nun wertvoll ist und welches nicht... ekelhaft ..
Blog für alle, die sich nicht länger für dumm verkaufen lassen wollen
Über Politwatch
Mein Name ist Christoph Baumgarten und bin seit mehr als einem Jahrzehnt im Journalismus. Dieser Blog soll meine Sicht auf die politischen Entwicklungen in Österreich wiedergeben. Wobei im Moment der Ausdruck Zustand angebrachter wäre, wenn man an die heimische Politik denkt. Politwatch zeigt gerne vergessene Zusammenhänge auf und soll den Menschen eine Stimme geben, die auch angesichts der zunehmenden geistigen Verwahrlosung in diesem Land ihre fünf Sinne zusammen haben und nicht vergessen haben, was bei Politik im Mittelpunkt stehen sollte: Der Mensch mit seinen Bedürfnissen.
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a) innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen wird, dies ist die sogenannte Fristenlösung oder
b) wenn medizinische Indikationen vorliegen oder
c) wenn die Schwangere zur Zeit der Schwängerung unmündig war. Gemäß §21 Abs.2 ABGB sind jene Personen unmündig, die das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (kriminologische Indikation)."
Fundis hin oder her, Punkt a) ist schlicht und ergreifend Mord, und wird zurecht von der Mehrzahl der Ärzte(dei ja geschworen haben Leben zu schützen) auch abgelehnt ...
Das Recht der Frau über ihren Körper hört da auf wo das Recht des ungeborenen Kindes beginnt. Heuchler sind die, die als "Kampf für die Rechte der Frau" tarnen wollen ... dabei maßt ihr euch nur an Menschen das Recht zu verschaffen welches Leben nun wertvoll ist und welches nicht... ekelhaft ..