Erschossen auf der Flucht

GerichtFlorian P. wurde nicht aus Notwehr erschossen. Das berichten übereinstimmend Kurier und Oberösterreichische Nachrichten. Recherchen der Austria Presse Agentur ergeben ein ähnliches Bild. Ein unangenehmer Verdacht scheint sich zu bewahrheiten. Und stellt einmal mehr das Verhalten der Ermittler infrage.

Florian P. kam kaum zwei Meter weit. Dann traf den offenbar flüchtenden 14-Jährigen eine Polizeikugel in den Rücken. Das ergibt sich aus übereinstimmenden Recherchen von Kurier, OÖN und APA aus den Schmauchspuren an der Jacke des Jugendlichen. Polizisten und die jugendliche Einbrecher dürften in Panik geraten sein. Ein 14-Jähriger bezahlte das mit seinem Leben.

Was weiter passiert, haben Staatsanwalt und Gericht zu entscheiden. Die Ergebnisse des Gutachtens, so sie richtig zitiert sind, nähren im Vorfeld Zweifel an den Aussagen des Polizisten und seiner Kollegin, sie hätten aus Notwehr geschossen. Ein zwingender Gegenbeweis ist das nicht. Allerdings erscheint es wahrscheinlicher, dass zwei überforderte, schlecht ausgebildete und verängstige Polizisten in eine Situation gerieten, auf die sie mangelhaft vorbereitet waren.

Was am Mittwoch bekannt wurde, lässt die Ermittlungsarbeiten neuerlich in schlechtem Licht erscheinen. Die Verdächtigen wurden erst nach Tagen einvernommen. Der zweite Jugendliche, der schwer verletzt überlebte, sitzt bis heute in Untersuchungshaft. Warum, ist nicht nachvollziehbar. Seine durchschossenen Oberschenkel lassen die Begründung "Tatbegehungsgefahr" als Ausrede erscheinen. Die Medien sollten daran gehindert werden, seine Version der Geschehnisse darzulegen. Sein Prozess dürfte bald bevorstehen.

Bis entschieden ist, ob die Polizisten je auf der Anklagebank sitzen, dürfte es länger dauern. Die Justiz hat es offenbar eiliger, einen jugendlichen Einbrecher abzuurteilen als den Tod eines 14-Jährigen aufzuarbeiten. Bei allem Verständnis für die Genauigkeit, die gerade in diesem Fall an den Tag gelegt werden sollte: Wirklich vertrauenserweckend ist das nicht.

Es passt ins Bild von Ermittlungen, die möglicherweise unerwünschte Ergebnisse so lange wie möglich geheim halten wollten. Mit Informationen, die den überlebenden Jugendlichen und seinen toten Freund belasteten, war die Staatsanwaltschaft schnell bei der Hand. Die Gutachten, die den Tod des Jugendlichen untersuchen, werden unter Verschluss gehalten. An der Schuld des überlebenden 17-Jährigen hat heute niemand mehr Zweifel. Bei den Polizisten achten Staatsanwaltschaft und Gericht penibel auf jede Formulierung, die auch nur im entferntesten die Unschuldsvermutung verletzen könnte. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Die Jugendlichen hatten bzw. haben die gleichen Rechte wie die Polizisten.

Nein, ich fordere kein mediales Tribunal gegen den Polizisten und die Polizistin. Ich beklage nur, dass die Rechte des 17-Jährigen mit Füßen getreten wurden. Das auch den Polizisten anzutun würde die Sache nicht besser machen. Aber etwas weniger Geheimniskrämerei wäre angebracht. Das würde das Vertrauen in den Rechtsstaat erheblich stärken. Bleibt zu hoffen, dass der Prozess transparenter ablaufen wird als die Ermittlungen. Dieses Urteil wird wohlüberlegt sein müssen, soll es die Öffentlichkeit überzeugen. Egal, wie der Prozess ausgeht.

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