Und? Hat er halt probiert, sich was zu erschleichen. Für einen Menschen in seiner Position eine moralisch akzeptable Vorgangsweise. Genauso wie ich es einem Waldviertler Bauern in der von mir geschilderten Situation nicht vorhalten würde, nicht gänzlich ehrlich zu sein. Ich mache nicht den Fehler, meine Perspektive aus relativ gesicherten Verhältnissen zu einer allgemeingültigen zu machen. Der Satte darf nie über den Hungrigen richten.
Das hat nichts damit zu tun, ob der Mann bleiben durfte oder nicht. Ja, er musste damit rechnen, gegebenfalls abgeschoben zu werden. Er hat das Risiko aus einer bestimmten Position heraus in Kauf genommen. Das gibt aber der Republik Österreich nicht das Recht, ihn wie einen Schwerverbrecher zu behandeln und wochenlang einzusperren wie einen streunenden Hund. Als Mensch hat er in unserer Gesellschaft bestimmte Rechte. Was wir einem Mörder zugestehen, müssen wir auch einem Asylwerber zugestehen. Es darf anhand der Staatsbürgerschaft nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Anders gesagt: Jemanden, der betrunken randaliert und einen kleinen Sachschaden angerichtet hat (Strafdelikt) dürfte man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine sechs Wochen in U-Haft nehmen, bzw. würde das kein Richter genehmigen, weil das in keinem Verhältnis zur zu erwartbaren Strafe stünde (vermutlich eine Geldstrafe auf Bewährung plus Entschädigungszahlungen).
Einen Asylwerber einfach auf Verdacht in Schubhaft zu nehmen geht ergo schon gar nicht. Der hat eine Verwaltungsübertretung begangen.
In dem konkreten Fall würde das heißen: Gut, es war anzunehmen, dass er sich einer Abschiebung durch Flucht entzieht (ist ja immerhin untergetaucht). Dann wird man seiner eher zufälligerweise habhaft und er hat ein Aufenthaltsverbot. Insofern war die Entscheidung, ihn festzunehmen an sich richtig, weil sie vermutlich die einzige Möglichkeit war, eine rechtsgültige Entscheidung zu vollziehen. Das wäre aber eine Angelegenheit von wenigen Tagen gewesen. Seine Staatsbürgerschaft war ja erwiesen. Alles andere war Schikane und unnötige Quälerei. Ob absichtlich oder aus Schlamperei ist nebensächlich. Und so etwas ist kein Einzelfall.
Idealfall wäre gewesen: Festnahme, Flugticket buchen, psychologische Betreuung und die paar Tage, wo's nötig ist, eine menschenwürdige Haft in sauberem Ambiente mit möglichst viel Bewegungsfreiheit. Dann wär er wahrscheinlich auch nicht in den Hungerstreik getreten. Stattdessen hat man ihn im ungewissen gelassen und in einen Kotter eingesperrt, in den kein Strafgefangener gesetzt werden dürfte. Und das wochenlang.
Blog für alle, die sich nicht länger für dumm verkaufen lassen wollen
Über Politwatch
Mein Name ist Christoph Baumgarten und bin seit mehr als einem Jahrzehnt im Journalismus. Dieser Blog soll meine Sicht auf die politischen Entwicklungen in Österreich wiedergeben. Wobei im Moment der Ausdruck Zustand angebrachter wäre, wenn man an die heimische Politik denkt. Politwatch zeigt gerne vergessene Zusammenhänge auf und soll den Menschen eine Stimme geben, die auch angesichts der zunehmenden geistigen Verwahrlosung in diesem Land ihre fünf Sinne zusammen haben und nicht vergessen haben, was bei Politik im Mittelpunkt stehen sollte: Der Mensch mit seinen Bedürfnissen.
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Das hat nichts damit zu tun, ob der Mann bleiben durfte oder nicht. Ja, er musste damit rechnen, gegebenfalls abgeschoben zu werden. Er hat das Risiko aus einer bestimmten Position heraus in Kauf genommen. Das gibt aber der Republik Österreich nicht das Recht, ihn wie einen Schwerverbrecher zu behandeln und wochenlang einzusperren wie einen streunenden Hund. Als Mensch hat er in unserer Gesellschaft bestimmte Rechte. Was wir einem Mörder zugestehen, müssen wir auch einem Asylwerber zugestehen. Es darf anhand der Staatsbürgerschaft nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Anders gesagt: Jemanden, der betrunken randaliert und einen kleinen Sachschaden angerichtet hat (Strafdelikt) dürfte man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine sechs Wochen in U-Haft nehmen, bzw. würde das kein Richter genehmigen, weil das in keinem Verhältnis zur zu erwartbaren Strafe stünde (vermutlich eine Geldstrafe auf Bewährung plus Entschädigungszahlungen).
Einen Asylwerber einfach auf Verdacht in Schubhaft zu nehmen geht ergo schon gar nicht. Der hat eine Verwaltungsübertretung begangen.
In dem konkreten Fall würde das heißen: Gut, es war anzunehmen, dass er sich einer Abschiebung durch Flucht entzieht (ist ja immerhin untergetaucht). Dann wird man seiner eher zufälligerweise habhaft und er hat ein Aufenthaltsverbot. Insofern war die Entscheidung, ihn festzunehmen an sich richtig, weil sie vermutlich die einzige Möglichkeit war, eine rechtsgültige Entscheidung zu vollziehen. Das wäre aber eine Angelegenheit von wenigen Tagen gewesen. Seine Staatsbürgerschaft war ja erwiesen. Alles andere war Schikane und unnötige Quälerei. Ob absichtlich oder aus Schlamperei ist nebensächlich. Und so etwas ist kein Einzelfall.
Idealfall wäre gewesen: Festnahme, Flugticket buchen, psychologische Betreuung und die paar Tage, wo's nötig ist, eine menschenwürdige Haft in sauberem Ambiente mit möglichst viel Bewegungsfreiheit. Dann wär er wahrscheinlich auch nicht in den Hungerstreik getreten. Stattdessen hat man ihn im ungewissen gelassen und in einen Kotter eingesperrt, in den kein Strafgefangener gesetzt werden dürfte. Und das wochenlang.