Weigerung ist in diesem Fall nicht feststellbar. Und nur weil sich jemand weigern KÖNNTE ist das kein Grund, ihn einzusperren. Diese Menschen haben sich einer Verwaltungsübertretung schuldig gemacht und werden dafür schlechter behandelt als jeder Mörder oder Kinderschänder. Das steht in keinem Verhältnis zu ihrem "Vergehen".
Ich habe auch dem Mann nie ein Asyl- oder Bleiberecht zugesprochen. Nur das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung. Das ist ein verzweifelter Mensch. Mit dem muss man anders und vor allem einfühlsamer umgehen als mit jemandem, der angesoffen Auto gefahren ist. Das anzuerkennen ist Einfühlungsvermögen. Du leugnest diese fundamentale Tatsache hartnäckig und gehst davon aus, dass du die gleichen Maßstäbe an einen solchen Menschen anlegen kannst wie an irgendeinen Waldviertler Bauern, der auf Arbeitssuche nach Wien kommt. Das ist nicht der Fall. Den tät man nebenbei auch nicht abschieben, obwohl er eine Belastung für das Sozialversicherungswesen in Wien wäre, sofern er keine Arbeit findet. Und in Schubhaft stecken tät man ihn auch nicht, weil er vielleicht vergessen hat, sich anzumelden. Oder das bewusst unterlassen hat, um weiter nö. Sozialleistungen zu beziehen. (In dem Fall würd der zwar das Wiener System nicht belasten, es wär aber ein Verwaltungsvergehen).
Der Mann hatte übrigens wahrscheinlich nie das Geld für ein Flugticket nach Österreich. Er hat sich schwer bei seinen Schleppern verschuldet, um hierherzukommen. Wir reden hier von irgendetwas zwischen 10- und 30.000 Dollar. Dass er dabei ein Flugzeug benützt hat, darf ausgeschlossen werden. Inder sind damals primär über dem Landweg nach Österreich gekommen, vorwiegend über die March. So schaut's aus.
Selbstverständlich ist der aus Armutsgründen hierher gekommen. Weil er daheim so glücklich war, vermutlich nicht.
Und das alles sollte eine Behörde gefälligst bedenken, wenn sie mit solchen Menschen umgeht. Und nicht sie aus Überforderung mal wochenlang in Schubhaft stecken und schauen, was passiert.
Es gab Argumente, den Mann bis zu einer Abschiebung in Schubhaft zu nehmen. Ja, immerhin ist er untergetaucht. Aber nicht sechs Wochen lang. Ein Flugticket und nötigenfalls einen Abschiebebescheid zu besorgen wäre in ein paar Tagen erledigt gewesen. Bis dahin hätte man ihn ja wenigstens unter menschenwürdigen Bedingungen unterbringen können, wenn nötig mit einem sprachkundigen Sozialarbeiter/Psychologen an der Seite. Dann wär das alles nicht passiert.
Blog für alle, die sich nicht länger für dumm verkaufen lassen wollen
Über Politwatch
Mein Name ist Christoph Baumgarten und bin seit mehr als einem Jahrzehnt im Journalismus. Dieser Blog soll meine Sicht auf die politischen Entwicklungen in Österreich wiedergeben. Wobei im Moment der Ausdruck Zustand angebrachter wäre, wenn man an die heimische Politik denkt. Politwatch zeigt gerne vergessene Zusammenhänge auf und soll den Menschen eine Stimme geben, die auch angesichts der zunehmenden geistigen Verwahrlosung in diesem Land ihre fünf Sinne zusammen haben und nicht vergessen haben, was bei Politik im Mittelpunkt stehen sollte: Der Mensch mit seinen Bedürfnissen.
Ein Hinweis für InhaberInnen eines Accounts auf twoday.net: Es gibt einen e-mail-Abodienst für neue Beiträge und Kommentare.
Ich habe auch dem Mann nie ein Asyl- oder Bleiberecht zugesprochen. Nur das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung. Das ist ein verzweifelter Mensch. Mit dem muss man anders und vor allem einfühlsamer umgehen als mit jemandem, der angesoffen Auto gefahren ist. Das anzuerkennen ist Einfühlungsvermögen. Du leugnest diese fundamentale Tatsache hartnäckig und gehst davon aus, dass du die gleichen Maßstäbe an einen solchen Menschen anlegen kannst wie an irgendeinen Waldviertler Bauern, der auf Arbeitssuche nach Wien kommt. Das ist nicht der Fall. Den tät man nebenbei auch nicht abschieben, obwohl er eine Belastung für das Sozialversicherungswesen in Wien wäre, sofern er keine Arbeit findet. Und in Schubhaft stecken tät man ihn auch nicht, weil er vielleicht vergessen hat, sich anzumelden. Oder das bewusst unterlassen hat, um weiter nö. Sozialleistungen zu beziehen. (In dem Fall würd der zwar das Wiener System nicht belasten, es wär aber ein Verwaltungsvergehen).
Der Mann hatte übrigens wahrscheinlich nie das Geld für ein Flugticket nach Österreich. Er hat sich schwer bei seinen Schleppern verschuldet, um hierherzukommen. Wir reden hier von irgendetwas zwischen 10- und 30.000 Dollar. Dass er dabei ein Flugzeug benützt hat, darf ausgeschlossen werden. Inder sind damals primär über dem Landweg nach Österreich gekommen, vorwiegend über die March. So schaut's aus.
Selbstverständlich ist der aus Armutsgründen hierher gekommen. Weil er daheim so glücklich war, vermutlich nicht.
Und das alles sollte eine Behörde gefälligst bedenken, wenn sie mit solchen Menschen umgeht. Und nicht sie aus Überforderung mal wochenlang in Schubhaft stecken und schauen, was passiert.
Es gab Argumente, den Mann bis zu einer Abschiebung in Schubhaft zu nehmen. Ja, immerhin ist er untergetaucht. Aber nicht sechs Wochen lang. Ein Flugticket und nötigenfalls einen Abschiebebescheid zu besorgen wäre in ein paar Tagen erledigt gewesen. Bis dahin hätte man ihn ja wenigstens unter menschenwürdigen Bedingungen unterbringen können, wenn nötig mit einem sprachkundigen Sozialarbeiter/Psychologen an der Seite. Dann wär das alles nicht passiert.