Der Falschmelder
Falschmelder, schreit das Land! Falschmelder! Eine schwerere Anklage lässt sich kaum vorbringen im Land der Anständigen und Ehrlichen, deren Prototyp Susanne Winter ist. Falschmelder!
Der Inder hat falsche Angaben gemacht, als er um Asyl ansuchte. Und noch dazu stand er mit diesen falschen Daten im Melderegister! Lässt sich etwas ungeheuerlicheres denken als das? Ein feiger, ein hinterhältiger Anschlag auf diesen ordentliche, auf dieses brave Land. Ein tödlicher Schlag gegen den sonst so gut funktionierenden Rechtsstaat. Als Zeugen für diesen führe man den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler ins Land.
Dass der Mann falsche Angaben machte, um im Westen bleiben, Armut und Elend zuhause entfliehen und seiner Schwester ein Studium ermöglichen zu können, beweist alles. Noch dazu hat er, wie die ganz unbefangene Polizei sagt, schwarz gearbeitet. Das schlägt dem Faß den Boden aus. Der hinterhältige Geselle war zu allem fähig. Ein gemeingefährlicher Schwerverbrecher. Womöglich hat er noch das Religionsbekenntnis auf dem Meldezettel weggelassen! Solchen Menschen ist alles zuzutrauen.
Wäre er wegen Mordes angeklagt gewesen, das allein hätte als Beweis seiner Schuld genügt. Noch dazu, wo er eines weit abscheulicheren Verbrechens überführt wurde: Hier bleiben zu wollen! Wahrlich, so ein Mensch verdient den Tod, denkt sich das anständige und ehrliche Österreich. Und etwas weiß der wehrhafte Kleinbürger: Wer alt genug ist, um illegal einzuwandern, ist alt genug zum sterben.
Natürlich hält die wohlmeinende, unbefangene, Polizei mit diesen Informationen hintern Berg. Unsere Exekutive würde nie öffentlichen Rufmord betreiben, um von einem möglichen eigenen Versagen abzulenken. Bei den Jugendlichen von Krems hat man das ja auch gar nicht getan. Dass das Vorstrafenregister des Überlebenden an die Öffentlichkeit gelangte, war reiner Zufall. Vermutlich zutage gefördert von dem Informanten dieses Falter-Journalisten Florian Klenk. Man weiß ja, was von diesen Menschen zu halten ist. Diese GutmenschInnen wollen den Anständigen und Ehrlichen und manchmal den Beschränkten nur den Spaß am Leben nehmen und sie herunterziehen. Feinde des gesunden Volksempfindens. Wenn die Anständigen und Ehrlichen sich endlich gegen die GutmenschInnen durchgesetzt haben, wenn der wehrhafte Kleinbürger triumphiert, wird sich schon wieder ein eiserner Besen finden, Wenn sich das erlaubte Unverständnis Bahn bricht, haben sie jedes Recht verwirkt.
Falschmelder, schreit das Land. Falschmelder! Fürwahr, eine erschütternde Erkenntnis. Getätigt von jenen, die ganz sicher das nötige Verständnis und das nötige Mitgefühl haben, um sich in einen Inder hineinzuversetzen, der nach fünf Wochen Hungerstreik gestorben ist. Wobei er auch das, wie der wehrhafte Kleinbürger weiß, zu Fleiß gemacht hat um diesem schönen Land zu schaden. Nur damit unsereins wieder als Nazi dasteht im Ausland, das sich eh nicht auskennt. Zu bequem ist er gewesen für die Schubhaft.
Der Hungerstreikt - ein Klacks, sowas, weiß der Anständige und Ehrliche. Man hat hierzulande ja so viel Übung beim Hungern. Man weiß ja, wie das ist. Wer's zwischen dem Mittag- und dem Abendessen aushält, der schafft das locker auch fünf Wochen. Aber diese Ausländer sind ja so bösartig und lassen sich gleich haftunfähig schreiben. Wo's ihnen so gut geht bei uns. Wo sie von uns erhalten werden. Wo die Schubhaft der reinste Erholungsurlaub ist. Undankbares G'sindel. Und gemein obendrein. Zu Fleiß ist er gestorben, der Inder. Den wehrhaften Kleinbürger kann das nicht erschüttern. War schließlich ein Falschmelder, der hinterhältigste aller Verbrecher. Denen ist alles zuzutrauen.
von Christoph Baumgarten
am 15. September


19 Kommentare
von Karl Linek (Gast) am 15. September | #
und das bedenkliche daran, dass diese verächtlichen meinungen nicht einmal mehr "klammheimlich" geäussert werden müssen, sondern einer "braven öffentlichkeit" nicht im weg zu sein scheinen!
von bernhard jenny (Gast) am 15. September | #
Und dass es in Österreich gewisse Regulierungen für die Zuwanderung gibt liegt daran, dass in Indien noch eine weitere 1/2 Milliarde Menschen gibt, die in Armut und Elend leben.
von Michael (Gast) am 15. September | #
Offen gestanden erschüttert mich das Ausmaß an emotionalem Analphabetismus. Wer so mir nix dir nix einen Hungerstreik als Spaß an der Freud sieht, sich weigert, dahinter eine strukturelle Frage zu erkennen, ist wohl damit überfordert, die einfachsten menschlichen Regungen in seinem Gegenüber zu erkennen.
Nur weil ein Mensch - meinetwegen auch aus nachvollziehbaren Gründen - nicht hierbleiben darf, ist das noch lange kein Grund, ihm fundamentale Menschenrechte vorzuenthalten.
von Christoph Baumgarten am 16. September | #
von Peter (Gast) am 16. September | #
von Christoph Baumgarten am 16. September | #
In der österreichischen Welt scheinen im Moment manche Sichtweisen etwas aus den Fugen zu geraten, um nicht, weit her geholt, zu vermuten, die Monarchie suchte sich neu...
von Peter (Gast) am 16. September | #
Jedenfalls hat er bei der Einreise falsche Angaben (zu seinem Alter) gemacht und schwarz gearbeitet. Ich hab für euch GutmenschInnen eine etwas unbequeme Nachricht: In JEDEM Land wird man unter diesen Bedingungen abgeschoben (und ich kenn auch einige, die deswegen z.B. aus Neuseeland oder Australien abgeschoben wurden). Der Grund warum er nicht abgeschoben wurde ist ja nur der, dass es schwierig ist jemand abzuschieben, der sich weigert.
Das Problem könnte man übrigens ganz einfach lösen: Keine Asylanträge von Indern mehr annehmen. Es gibt für Inder keine Asylgründe. Eine weitere Lösung des Problems wäre, wenn Schubhäftlinge sich durch Hungerstreiks nicht freipressen könnten.
Außerdem zeigt dieser Vorfall auch, wie wichtig die Altersbestimmung ist, die im neuen Fremdengesetz vorgesehen sind.
von Michael (Gast) am 16. September | #
Dass sich so viele Menschen weigern, abgeschoben zu werden, ist verständlich. Dem kann man aber durch gute und menschliche Betreuung einigermaßen beikommen. Wär wesentlich effizienter als die Menschen mal so einzusperren, zu quälen und dann mit der vollen Härte nicht nur des Gesetzes sondern auch eines Polizeieinsatzes zu zwingen.
von Christoph Baumgarten am 16. September | #
von Christoph Baumgarten am 16. September | #
Alles andere ist echt reine Schinake-an der er auch gestorben ist.
von Patricija (Gast) am 16. September | #
Klingt für mich nicht so, als wäre das unhaltbar (speziell in diesem Fall, das Alter war hier ja um 12 Jahre verfälscht).
Ja - er hätte abgeschoben werden müssen. Das ist aber bei Menschen, die sich weigern unmöglich - und das war hier der Fall. Außerdem hätte er ja auch die Möglichkeit gehabt selber nach Indien zurückzukehren.
von Michael (Gast) am 16. September | #
von NDoubek (Gast) am 16. September | #
Und: Nein, eine Abschiebung bei Menschen, die sich weigern ist nicht umöglich. Sonst könnte ja niemand abgeschoben werden. Vereinzelt werden Abschiebungen durch starke physische Gegenwehr vereitelt. Das ist dem Fall nicht passiert, sonst wüssten wir davon schon bestimmt. Es funktioniert nun mal nicht so, dass ein Nein des Schubhäftlings genügt, um ihn nicht abzuschieben oder eine milde Gegenwehr a la Demonstranten, die sich auf eine Straße setzen. Dann sitzt er schon im Flieger. Sofern man ihn abschieben will und nicht quälen. Bitte vorher informieren, bevor man einen Unsinn postet. Das Ding heißt Politwatch, nicht Märchenstunde.
Und, wie bitte hätte der nach Indien zurückkehren sollen? Mit welchem Geld? Ist ja nicht gerade so, dass er in überbezahlten Branchen gearbeitet hätte, der Mann. Was er sich vom Mund absparen konnte, hat er nachhause geschickt. Ein bisserl Einfühlungsvermögen und Grundkenntnisse von Fremdenrecht und Praxis würden bei dem Fall nicht schaden. Auch wenn es den eigenen Vorurteilen schadet.
von Christoph Baumgarten am 16. September | #
Außerdem war ihm jedenfalls möglich das Geld für ein Flugticket nach Österreich zu besorgen. Wenn er gewollt hätte, hätt er sehr wohl eine Möglichkeit gefunden nach Indien zurückzukehren, z.B. mit Hilfe von den Verwandten, die jetzt für die Überführung aufkommen.
Und warum soll die Altersbestimmung nur freiwillig erfolgen? Den Unterschied zwischen einem 16 Jährigen und einem 30 Jährigen könnte man jedenfalls problemlos erkennen.
Das was Du als Einfühlungsvermögen bezeichnest ist die Weigerung anzuerkennen, dass diese "Flüchtlinge" (und ich meine hier nicht die, die wirklich politisch verfolgt werden - wie z.B. Gegner der Theokratie im Iran, sondern z.B. sämtliche Inder, die bei uns um Asyl ansuchen), erwachsene Menschen sind, die ganz genau wissen was sie tun und die sich sehr wohl zu Helfen wissen. 40% aller Inder leben unter der Armutsgrenze (das ist 1/2 Milliarde) - das ist tragisch, das Problem kann aber nicht in Österreich gelöst werden. Indien ist eine Demokratie und ein Rechtsstaat - natürlich nicht perfekt, aber das ist kein Asylgrund.
von Michael (Gast) am 16. September | #
bei all diesen diskussionen geht es eigentlich um eine sache: warum haben wir so viel angst? warum sind wir so sehr gegen diese menschen? warum dürfen die nicht nach österreich kommen und dort bleiben? wo ist das problem?
glaubt wirklich jemand, dass unsere arbeitsplätze deshalb weniger werden und dass unser staat deshalb ärmer wird? glaubt wirklich jemand, dass es einfach ist aus dem eigenen land fort zu ziehen? glaubt wirklich jemand, dass es einfach ist alles hinter sich zu lassen und in ein anderes land zu ziehen?
ich könnte kotzen
von M. (Gast) am 16. September | #
Ich habe auch dem Mann nie ein Asyl- oder Bleiberecht zugesprochen. Nur das Recht auf eine menschenwürdige Behandlung. Das ist ein verzweifelter Mensch. Mit dem muss man anders und vor allem einfühlsamer umgehen als mit jemandem, der angesoffen Auto gefahren ist. Das anzuerkennen ist Einfühlungsvermögen. Du leugnest diese fundamentale Tatsache hartnäckig und gehst davon aus, dass du die gleichen Maßstäbe an einen solchen Menschen anlegen kannst wie an irgendeinen Waldviertler Bauern, der auf Arbeitssuche nach Wien kommt. Das ist nicht der Fall. Den tät man nebenbei auch nicht abschieben, obwohl er eine Belastung für das Sozialversicherungswesen in Wien wäre, sofern er keine Arbeit findet. Und in Schubhaft stecken tät man ihn auch nicht, weil er vielleicht vergessen hat, sich anzumelden. Oder das bewusst unterlassen hat, um weiter nö. Sozialleistungen zu beziehen. (In dem Fall würd der zwar das Wiener System nicht belasten, es wär aber ein Verwaltungsvergehen).
Der Mann hatte übrigens wahrscheinlich nie das Geld für ein Flugticket nach Österreich. Er hat sich schwer bei seinen Schleppern verschuldet, um hierherzukommen. Wir reden hier von irgendetwas zwischen 10- und 30.000 Dollar. Dass er dabei ein Flugzeug benützt hat, darf ausgeschlossen werden. Inder sind damals primär über dem Landweg nach Österreich gekommen, vorwiegend über die March. So schaut's aus.
Selbstverständlich ist der aus Armutsgründen hierher gekommen. Weil er daheim so glücklich war, vermutlich nicht.
Und das alles sollte eine Behörde gefälligst bedenken, wenn sie mit solchen Menschen umgeht. Und nicht sie aus Überforderung mal wochenlang in Schubhaft stecken und schauen, was passiert.
Es gab Argumente, den Mann bis zu einer Abschiebung in Schubhaft zu nehmen. Ja, immerhin ist er untergetaucht. Aber nicht sechs Wochen lang. Ein Flugticket und nötigenfalls einen Abschiebebescheid zu besorgen wäre in ein paar Tagen erledigt gewesen. Bis dahin hätte man ihn ja wenigstens unter menschenwürdigen Bedingungen unterbringen können, wenn nötig mit einem sprachkundigen Sozialarbeiter/Psychologen an der Seite. Dann wär das alles nicht passiert.
von Christoph Baumgarten am 16. September | #
Und ja - ich denke, dass man bei einem "Flüchtling" die gleichen Maßstäbe anlegen soll wie bei einem Waldviertler Bauern. Er hat sich nicht vergessen anzumelden, sondern hat das bewusst nicht getan, weil er nicht abgeschoben werden wollte. Er hat bewusst seine Identität verschleiert um eine bessere Chance beim Asylverfahren zu haben und damit man ihn nicht einfach abschieben kann. Das sind alles keine Schwerverbrechen, aber es zeigt, dass er ganz genau wusste was er tat und daraus folgt für mich, dass er auch die Konsequenzen daraus zu tragen hat (ich meine damit natürlich die Schubhaft und dann Abschiebung, und nicht den Tod).
von Michael (Gast) am 16. September | #
Das hat nichts damit zu tun, ob der Mann bleiben durfte oder nicht. Ja, er musste damit rechnen, gegebenfalls abgeschoben zu werden. Er hat das Risiko aus einer bestimmten Position heraus in Kauf genommen. Das gibt aber der Republik Österreich nicht das Recht, ihn wie einen Schwerverbrecher zu behandeln und wochenlang einzusperren wie einen streunenden Hund. Als Mensch hat er in unserer Gesellschaft bestimmte Rechte. Was wir einem Mörder zugestehen, müssen wir auch einem Asylwerber zugestehen. Es darf anhand der Staatsbürgerschaft nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Anders gesagt: Jemanden, der betrunken randaliert und einen kleinen Sachschaden angerichtet hat (Strafdelikt) dürfte man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine sechs Wochen in U-Haft nehmen, bzw. würde das kein Richter genehmigen, weil das in keinem Verhältnis zur zu erwartbaren Strafe stünde (vermutlich eine Geldstrafe auf Bewährung plus Entschädigungszahlungen).
Einen Asylwerber einfach auf Verdacht in Schubhaft zu nehmen geht ergo schon gar nicht. Der hat eine Verwaltungsübertretung begangen.
In dem konkreten Fall würde das heißen: Gut, es war anzunehmen, dass er sich einer Abschiebung durch Flucht entzieht (ist ja immerhin untergetaucht). Dann wird man seiner eher zufälligerweise habhaft und er hat ein Aufenthaltsverbot. Insofern war die Entscheidung, ihn festzunehmen an sich richtig, weil sie vermutlich die einzige Möglichkeit war, eine rechtsgültige Entscheidung zu vollziehen. Das wäre aber eine Angelegenheit von wenigen Tagen gewesen. Seine Staatsbürgerschaft war ja erwiesen. Alles andere war Schikane und unnötige Quälerei. Ob absichtlich oder aus Schlamperei ist nebensächlich. Und so etwas ist kein Einzelfall.
Idealfall wäre gewesen: Festnahme, Flugticket buchen, psychologische Betreuung und die paar Tage, wo's nötig ist, eine menschenwürdige Haft in sauberem Ambiente mit möglichst viel Bewegungsfreiheit. Dann wär er wahrscheinlich auch nicht in den Hungerstreik getreten. Stattdessen hat man ihn im ungewissen gelassen und in einen Kotter eingesperrt, in den kein Strafgefangener gesetzt werden dürfte. Und das wochenlang.
von Christoph Baumgarten am 16. September | #