Acht Monate für ein Menschenleben

GerichtDer Polizist, der Florian P. erschossen hat, ist wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Er hat acht Monate Bewährung bekommen. Ist dieses Urteil gerecht? Versuch einer Beurteilung.

Acht Monate für das Leben eines 14-Jährigen. Acht Monate für ein Menschenleben. Ganz wohl wird einem nicht, wenn man diese Rechnung aufstellt. Andererseits: Soll man das aufrechnen? Kann man das aufrechnen? Es gibt nichts, was Florian P. zurückbringen wird.

Es ist wichtig, dass der Polizist, der Florian P. in den Rücken geschossen hat, vor Gericht gestanden ist. Es ist wichtig, dass er schuldig gesprochen wurde. Das sagt deutlich: Polizisten müssen aufpassen, wenn sie schießen. Es ist ihre Aufgabe, Menschenleben nicht unnötig zu gefährden.

Das hat auch der Polizist eingesehen, nachdem er zuerst jede Schuld von sich gewiesen hatte. Vielleicht hat er bei den diversen Ausführungen gesehen, dass er sich nach den tödlichen Schüssen selbst belogen, sich eine für ihn passende Erinnerung zurechtgezimmert hat. Menschlich ist ihm in dieser Hinsicht kein Vorwurf zu machen. Vielleicht war es auch ein taktisches Manöver, um das Strafausmaß zu drücken.

Wäre er zu mehr als zwölf Monaten verurteilt worden, wäre er aus dem Polizeidienst geflogen. Ich muss ihm zugestehen, dass er seinen Arbeitsplatz retten will. Aus seiner Sicht verstehe ich das. Was die Frage nicht beantwortet, ob dieses Urteil gerecht ist oder nicht. Ich bezweifle, dass man diese Frage allgemein gültig beantworten kann.

Ich bin bekennender Gegner des Prinzips Vergeltung in der Justiz. Wir sollten zivilisatorisch gesehen weiter sein. Insofern ist die Höhe einer Haftstrafe, ob bedingt oder nicht, auch an sich kein Gradmesser für die "Gerechtigkeit" eines Urteils. "Gerechtigkeit" als Kategorie kann nur angewandt werden, wenn man Strafhöhen miteinander vergleicht. Sollte in einem ähnlichen Fall ein Nicht-Polizist wesentlich härter bestraft werden, sind die acht Monate für diesen Polizisten ungerecht. Das würde das Signal senden: Wenn du Polizist bist, verzeihen wir dir mehr. Bedenklich wäre auch, wenn ein Polizist wesentlich härter bestraft werden würde.

Wobei ich voraussetze, dass bei der Frage Schuldig/Nicht schuldig bereits in Betracht gezogen wurde, ob jemand gelernt hat, mit solchen Situationen umzugehen. Ein Polizist hat das - theoretisch zumindest. Immer wieder wird in Österreich moniert, dass das Schießtraining der heimischen Exekutive nicht ausreichend ist. Was die Frage aufwirft, ob es ausreicht, den Polizisten auf die Anklagebank zu setzen, der geschossen hat.

Für mich ist die Frage nicht beantwortet, ob es mangelnde Ausbildung war, die für den tödlichen Fehler des Polizisten gesorgt hat oder ob er trotz ausreichender Ausbildung "überreagiert hat", wie er selber vor Gericht gesagt hat. Da hat sich das Gericht wieder mal drum herum gedrückt.

Diese Frage wird wahrscheinlich auch im Disziplinarverfahren nicht beantwortet werden, das dem Polizisten bevorsteht. Strukturelle Verantwortung scheint ein Fremdwort in diesem Land zu sein. Entsprechende Gedanken schiebt man weit von sich weg. Schade. Um den Tod von Florian P. zu beurteilen, wäre das die entscheidende Frage gewesen.
Sepp Zaunegger (Gast) - 12. Mrz, 16:09

Du interpretierst den Polizisten. Ich auch: Der Mensch ist so psychopathisch veranlagt, das er einen 14-jährigen aus weniger als 2 Meter in den Rücken schießt. Seine Verantwortung. Der "Täter" hätte sich in letzter Sekunde umgedreht. Aha! Er wollte ihn also von vorne in die Brust schießen.
Seine "Einsicht" kam, als alle Gutachter seine Aussagen in der Luft zerpflückt hatten.
Der Mann gehört SOFORT aus dem Polizeidienst entfernt, er hat hinlänglich bewiesen, dass er weder charakterlich, noch fachlich geeignet ist. Sollte er Hilfe brauchen, dann sollte er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Der psychologische Gutachter konnte aber keinen positiven Befund erstellen.
Konsequenz: Dieser Mann dürfte nie wieder eine Waffenbesitzkarte haben.
Ein Freund von mir, darf aufgrund eines psychologischen Gutachtens nicht einmal Pfefferspray mit sich führen. Er hat gedroht, vor Wut ein Glas eingeschlagen, aber keine Gewalt gegen Menschen eingesetzt.
Diese faschistischen Rambotypen missverstehen Toleranz als Zustimmung. Und genau wie Du sehe ich die Ursache der Gewalt auch nicht in Computerspielen. Und natürlich geht es um ein strukturelles Problem. Nachteil: Die Gewalttäter, sehen keine Eigenveratwortung mehr, "weil's ja alle machen", oder weil es eben um kulturelle Unterschiede geht.
Ich will in keiner faschistischen "Kultur" leben.

Fritz Fantom (Gast) - 12. Mrz, 19:22

faschistische Rambotypen... da kann man sich ja gleich mal ausmalen aus welcher (politischen) ecke du kommst. ist für dich jeder gesetzeshüter der versucht seine arbeit zu erledigen ein faschist?? daraus lässt sich jetzt auch schließen, dass du es vermutlich in ordnung findest mit 14 jahren in supermärkte einzusteigen. Zum thema gewalttäter: glaubst du allen ernstes, dass der polizist mit der absicht zum supermarkt kam hier einen menschen zu töten.. du solltest schon etwas nachtdenken, bevor du solche aussagen von dir gibst. Menschen machen fehler, ich bin auch der meinung, dass wahrscheinlich nicht alles astrein war, was in dieser nacht passiert ist. aber versetz dich mal in die lage des polizisten. aber das ist für einen linkslinken wie dich anscheinend absolut nicht möglich. zum thema geistig abnorme rechtsbrecher: denk mal nach, wer in solche anstalten eingewiesen wird... serienmörder, vergewaltiger, kinderschänder und ähnlicher abschaum... solche parasiten willst du jetzt allen ernstes mit einem POLIZISTEN, der während seines (sieht man nicht zuletzt hier) teilweise sehr gefärhlichen jobs vielleicht im bruchteil einer sekunde eine absolut unvorhersehbare handlung falsch aufgefasst hat, auf eine ebene mit menschen stellen, die tag für tag um UNSERE SICHERHEIT bemüht sind???? solche menschen wie dich wird man nicht zum umdenken bringen, aber lass dir ein paar aussagen von dir nochmal durch den kopf gehen...

www.erstaunlich.at (Gast) - 12. Mrz, 19:53

ZITAT:
Für mich ist die Frage nicht beantwortet, ob es mangelnde Ausbildung war, die für den tödlichen Fehler des Polizisten gesorgt hat oder ob er trotz
ZITATENDE:

Die Frage ist schon zu beantworten. Der Fehler lag dort, dass ein, wenn auch erst 14-Jähriger nächtens in einen Supermarkt einbricht und sich statt zu ergeben vor der Polizei flüchtet, bzw. sich versteckt.

In der Causa entsteht immer wieder der Eindruck, dass der Polizist auf einem Kinderspielplatz von seiner Waffe Gebrauch machte. Die Realität ist aber, dass er sich einem, bzw. zwei maskierten Tätern gegenüber sah, die kein Schild um den Hals hatten auf dem stand "WIR SIND ERST EINBRECHERLEHRLINGE, BITTE NICHT SCHIESSEN" Und das um 3 Uhr früh in einem Supermarkt, zu dem er wegen eines Einbruchalarms beordert wurde.

Klar ist es tragisch wenn ein 14-Jähriger ums Leben kommt. Aber anderseits wurde eine vielversprechende Verbrecherkarriere gestoppt, die möglicherweise etliche Opfer gefordert hätte.

darkdidi (Gast) - 13. Mrz, 05:10

Ein seit langem halbwegs objektiv geschriebener Artikel, der die Sachlage aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Zu ergänzen wäre für mich noch, daß der schuldige Polizist durch sein Gewissen härter bestraft ist, als das das Gericht jemals hätte tun können.

Christoph Baumgarten - 13. Mrz, 08:01

Didi: Das trifft aber auf die meisten Verurteilten zu.

metepsilonema (Gast) - 13. Mrz, 15:18

Schön abwägender Versuch.

"Strafe" hat mehrere Funktionen. Mir fallen gerade ein: Sie soll den Betroffenen mit seiner Verantwortung konfrontieren, ihm "sagen", dass er etwas falsch gemacht hat, ihn mit den Auswirkungen seines Verhaltens konfrontieren. Sie kann auch die Möglichkeit einer Umkehr bieten, und Wiedergutmachung bedeuten, in den Fällen, in denen das möglich ist (durch Geldstrafen etwa). Außerdem werden (durch eine Haftstrafe) Täter und Gesellschaft getrennt, und somit einem neuerlichen Verbrechen vorgebeugt.

Eines ist Strafe aber ganz sicher nicht: Vergeltung.

Gerechtigkeit hat mit Gleichheit, mit Ungleichheit, und Vergleichbarkeit zu tun, und ist nicht unabhängig von einem gesellschaftlichen (Werte)konsens. Dabei gilt es einen bestimmten Fall einzuordnen, in eine Reihe anderer, die sich mehr oder weniger deutlich von ihm unterscheiden, oder nicht. Gelingt diese Einordnung möglichst widerspruchsfrei, dann kann man davon sprechen, dass jemandem "Gerechtigkeit" widerfahren ist.

Für mich ist die Frage nicht beantwortet, ob es mangelnde Ausbildung war, die für den tödlichen Fehler des Polizisten gesorgt hat oder ob er trotz ausreichender Ausbildung "überreagiert hat", wie er selber vor Gericht gesagt hat.

Ich glaube nicht, dass man völlig befriedigend auf solche Situationen vorbereiten kann, da bleiben immer Unwägbarkeiten. Und sie lassen sich damit auch nicht vollständig strukturell erklären.

Christoph Baumgarten - 13. Mrz, 18:34

Die Rehabilitierung und Resozialisierung hab ich auch nicht infrage gestellt ;-) Ich werd aber das Wort auf Vergeltung ausbessern. Danke für den Hinweis.

Christoph Baumgarten - 13. Mrz, 18:37

P.S.: Es wäre allerdings wünschenswert, wenn man wenigstens den Versuch unternehmen würde, die Frage nach der strukturellen Verantwortung zu klären. Im schlimmsten Fall bleibt übrig, das solche Fehler - tragischerweise - auch bei bester Ausbildung nicht verhindert werden können. Oder es ergibt sich, dass man die Häufigkeit solcher Fehler zumindest deutlich senken kann. Dann hätte der Tod von Florian P. wenigstens etwas bewirkt.

Metepsilonema - 13. Mrz, 19:33

Selbstverständlich soll die Frage nach struktureller Verantwortung gestellt und auch beantwortet werden.

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