150 Millionen Euro wofür?

AudiMax7Sie sind wieder unterwegs im Netz. Die Propagandisten und Apologeten der Studiengebühren. Die uns klar machen wollen, warum es die Gebühren geben muss und warum die Erbschaftssteuer Teufelszeug ist. Oder verfassungswidrig. Eine Entgegnung.

150 Millionen Euro haben die Studiengebühren an Einnahmen gebracht. Plus minus ein paar Millionen. In einem System, das vom zuständigen Minister nicht gerade üppig bedacht wird mit öffentlichen Mitteln, keine Bagatelle. Zugegeben. Gemessen am Uni-System. Sollte man meinen.

Das Geld ist nie zur Gänze den Unis zugute gekommen. Wer Ohren hat, hat in selbigen noch die Klagen der Unis kurz nachdem die Studiengebühren eingeführt worden sind. Und die der Studierenden, dass die Studiengebühren die Studienbedingungen nicht verbessert haben. Mag sein, dass das punktuell anders war. Für den Großteil der Studierenden waren Studiengebühren eine finanzielle Belastung. Gebracht haben sie ihnen nichts.

Gleichzeitig finanziert die öffentliche Hand die Elite-Uni in Gugging. Da war das Geld kein Problem. Nur bei den herkömmlichen Unis ist man knausrig gewesen. Welch ein Zufall. Was beweist: Für die Unis sind 150 Millionen Euro viel Geld. Für den Financier ein Klax. Der Entfall der Studiengebühren wäre, so sie jemals wirklich bei den Unis ankamen, kein Problem. Wenn man will, kann man das ersetzen.

Die Beispiele, wo die Bundesregierung wesentlich höhere Beträge locker gemacht, ohne mit der Wimper zu zucken, sind Legion.

Bummelstudenten
Die Studiengebühren haben nur dazu geführt, dass Kinder aus nicht so begüterten Haushalten nicht studieren konnten. Oder das Studium entsprechend länger dauerte. Oder, wie beim Autor dieses Blogs, aus finanziellen Gründen abgebrochen wurde.

Der Wissenschaftsminister behauptet, Leute wie mich gebe es nicht. Gleichzeitig hat man sich gebrüstet, dass tausende "Bummelstudenten" ihr Studium abgebrochen haben. Aus finanziellen Gründen. Dass viele dieser Studierenden lange gebraucht haben, weil sie ihr Leben finanzieren mussten, nimmt der Wissenschaftsminister nicht zur Kenntnis. Ein Wissenschaftsminister, der selbst elf Jahre für sein Studium gebraucht hat.

Es ist psychologisch verständlich, dass auch sehr viele Menschen für Studiengebühren eintreten, die es mit großen Opfern und großen Anstrengungen trotz der Gebühren geschafft haben. Sie haben den Studienerfolg als ihre eigene Leistung erlebt. Aus ihrer Sicht macht es die eigenen Opfer sinnlos, wenn es jetzt keine Gebühren mehr gibt. Weshalb sie vehement dafür eintreten, dass es wieder Studiengebühren geben soll. Den Vorwurf, es mangle ihnen an Empathie, kann man diesen Menschen aber nicht ersparen. Man nennt so etwas auch malignen Narzissmus. Sie sollten sich weniger auf ihre eigenen Opfer konzentrieren sondern sollten sich vorstellen, um wie viel leichter das Studium gefallen wäre, wenn sie nichts hätten zahlen müssen. Sie sollten so etwas wie Solidarität zeigen.

Die Erbschaftssteuer
Die gleichen Menschen, die für Studiengebühren eintreten, behaupten, die Erbschaftssteuer sei leistungsfeindlich und/oder per se verfassungswidrig. Auf den Vorwurf der angeblichen Leistungsfeindlichkeit will ich hier nicht eingehen. Es richtet sich von selbst, wenn man erben als Leistung betrachtet. Das gleiche gilt für die Schenkungssteuer.

Ich will hier auch nicht ein zweites Mal darauf eingehen, dass die gleichen Leute, die die Studiengebühren für einen unverzichtbaren Beitrag halten, die Erbschaftssteuer, die ebenfalls 150 Millionen Euro brachte, als Bagatellsteuer abtun.

Wichtig ist eher, dass die Erbschaftssteuer per se NICHT verfassungswidrig ist. Der VfGH hat ausschließlich die Bemessungsgrundlagen als zu niedrig aufgehoben. Es wäre problemlos möglich gewesen, das zu richten. Dann hätten Erbschafts- und Schenkungssteuer wesentlich mehr Geld eingebracht. Gescheitert ist das am Widerstand der "Volks"partei. Die betrachtet erben, etwas geschenkt zu bekommen oder von der Arbeit anderer zu leben als schützenswerte Leistung. Der große Fehler der SPÖ war, sich in dieser Situation nicht durchzusetzen und eine wichtige und sozial gerechte Finanzierungsquelle des Koalitionsfriedens wegen aufzugeben. Nicht gerade einer der besten Momente der Sozialdemokratie.

Das Argument, die Erbschaftssteuer sei sinnlos, geht nur von einer sehr beschränkten österreichischen Perspektive aus. Als sei dieses Land der Nabel der Welt und die lokalen Lösungen die einzig und oder bestmöglichen. Praktisch die ganze westliche Welt kennt Erbschaftssteuern. Die sind meist wesentlich höher als sie es in Österreich jemals waren. Auch in ansonsten weniger sozialen Ländern wie den USA. Warum es unmöglich sein soll, deren Konzepte für Erbschaftssteuern für hiesige Verhältnisse anzuwenden, konnte mir bis jetzt niemand glaubhaft erklären. Jedenfalls ist das Festhalten ander hiesigen Argumentation ein Beweis für eine entweder freiwillig sehr beschränkte Sichtweise oder für einen Informationsmangel, der jedes Konzept des homo oeconimicus widerlegt. Ein Konzept, auf das gerade die Gegner der Erbschaftssteuer gerne zurückgreifen.

Und, eines sei diesen Menschen zur Beruhigung gesagt: Die "Leistung" erben wird in Ländern mit Erbschaftssteuer genau so häufig erbracht. Die Menschen dort leben nicht länger. Zumindest konnte bisher niemand einen empirischen Beweis dafür erbringen, dass Erbschaftssteuern in irgendeiner Beziehung zur Lebenserwartung stünden.

P.S: Einen wirklich guten Beitrag zu den Studierendenprotesten hat Hans Christian Voigt geschrieben. Prädikat:Lesenswert.
hans huber (Gast) - 26. Okt, 21:03

Tja, die Uninfomiertheit der Menschen bezüglich Nicht-Verfassungswidrigkeit der Erbschaftssteuer, sondern Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes in bezug auf nicht-angepasster Einheitswerte in den letzten Jahrzehnten liegt wohl daran, dass sich viele die Infos nur aus billigen Zeitungen oder Webseiten holen, anstatt die VfGH-Erkenntnisse selbst zu lesen.

Vielleicht sollte man Ihnen die URL dafür ans Herz legen, sollten sie mal politwatch aufrufen:

http://www.verfassungsgerichtshof.at/cms/vfgh-site/attachments/8/4/0/CH0006/CMS1174295202378/erbschaftssteuer_g54-06.pdf

oder einfach meinen Beitrag hier von heute lesen, da hab ich es schon erwähnt. ;-)

Aber wo die empirischen Belege dafür sind, dass die gleichen Leute, die für Studiengebühren sind, auch die Gegner der Erbschaftssteuer sind, würd ich gern wissen. Ich kenne genug Menschen, die für die Studiengebühren sind, gleichzeitig aber auch die Erbschaftssteuer befürworten. Und ob die Erbschaftssteuer eine Bagatellsteuer sein soll, kann ich nicht beurteilen, mir fehlen verlässliche Zahlen des Administrationsaufwandes. Vielleicht kann Christoph mir die genauen Zahlen nennen, bisher hats niemand geschafft. :-)

Bin zwar auch für die Erbschaftsteuer (siehe mein letzter Eintrag), weil totes und nicht selbst erwirtschaftetes Vermögen ohne dahinterstehende Leistung besteuert werden sollte. Andererseits könnte man wieder mit dem Argument kommen, dass es als Einkommen schon mal besteuert wurde ...

Falls mein Nachhilfebeispiel hier etwa das Missverständnis hervorgerufen haben sollte, ich würde es anderen nicht vergönnen, es besser zu haben als ich selbst oder weil ich es geschafft habe, müssten es die anderen auch schaffen. (Zahlen von Studiengebühren und Notwendigkeit von Nachhilfegeben bei gleichzeitigem Job). ich habs ganz anders gemeint: Wenn Studiengebühren schon eingehoben werden oder besser: wieder eingehoben werden sollten, kann man mit relativ wenig Nachhilfe das notwendige zusätzliche Geld doch mittelfristig recht schnell hereinbekommen, ohne fürs Studium zu viel Zeit zu verlieren (3-4 zusätzliche Nachhilfestunden pro Monat). War nur ein Tipp von mir, um es mal auszuprobieren. Habs sicher nicht überheblich gemeint. Ich glaub aber, dass es bis auf wenige Ausnahmen die Leser hier auch so verstanden haben.

Da meinem Verständnis nach Bildung eines der wichtigstenr Güter überhaupt darstellt, sollte sie allen Menschen in gleichem Maße zugänglich sein. Ergo: Keine Wiedereinführung der Studiengebühren !

hans huber (Gast) - 26. Okt, 21:50

Es ist natürlich auch leicht nachvollziehbar, dass einige, aber zum Glück nur wenige Menschen, welche ihr Studium aus verschiedensten Gründen abgebrochen haben, jenen Menschen, die es genauso schwer gehabt haben, das Studium aber dennoch abgeschlossen haben, bei gut gemeinten Tipps eine bestimmte Überheblichkeit, Arroganz oder vielleicht sogar Unsolidarität unterstellen möchten, um so ihre ständigen Selbstzweifel und ihr ständiges Gefühl des Versagens zu verdrängen oder besser in den Griff zu bekommen.

Christoph Baumgarten - 26. Okt, 21:55

Das war weniger auf dich gemünzt. Es gibt durchaus auch andere Leute, die Web kommentieren - und nicht nur auf meinem Blog.

hans huber (Gast) - 26. Okt, 22:07

Dachte aber irgendwie, weil ich die Themen zuletzt in einem Posting gemeinsam zur Sprache brachte und mir einige Deiner Zeilen schon sehr daran angelehnt vorkamen. ;-)

Christoph Baumgarten - 26. Okt, 22:21

Dein Posting hat meine Aufmerksamkeit in Bezug auf manche Dinge sicher geschärft. Da liest man dann manche Beiträge auf ORF-Foren etc. etwas anders.

Florian (Gast) - 28. Okt, 08:42

Interessanter Kommentar, und was die Studiengebühren betrifft kann ich dir voll zustimmen. Ein Professor hat es gestern auf den Punkt gebracht: Nicht der Student liegt dem Staat auf der Tasche sondern der Staat den Studenten.

Was die Erbschafts- / Schenkungssteuer betrifft hast du in meinen Augen schlicht unrecht. Warum sollte Geld das bereits X-Mal meist zu den Höchstsätzen besteuert wurde erneut besteuert werden? Vergleiche mit USA etc. sind außerdem Hahnebüchen weil das Steuersystem dort komplett anders ist.

In meinen Augen ist das recht einfach. Weder die Studiengebühren noch die Erbschaftssteuer ist gerechtfertigt.

Christoph Baumgarten - 28. Okt, 09:48

Bei den Studiengebühren sind wir einer Meinung. Bei der Erbschaftsteuer nicht. Deine Argumentation ist rein ideologisch, daher irrational.
Steuern sollen zwei Zwecke erfüllen: Sie sollen dem Staat einnahmen sichern und gegebenenfalls erfüllen sie eine Lenkungsaufgabe. Bei der Erbschaftssteuer ist eine angenommene Lenkungsfunktion Unfug. Die Leut sterben deswegen nicht weniger oder später bzw. errechnen auch nicht den idealen Zeitpunkt für ihr Ableben, um den Erben die Steuerlast zu ersparen. Mögliche Auswirkungen einer Erbschaftssteuer ergeben sich rein aus den Ausweichmöglichkeiten, die ein Staat schafft, soll heißen: aus den mehr oder weniger legalen Möglichkeiten diese per Stiftung oder ähnlichem zu umgehen. Hier ist es durchaus möglich, diese Schlupflöcher zu schließen.
Auch das Argument der Mehrfachbesteuerung trifft schlicht und ergreifend nicht zu. Erstens ist ein Erbe zunächst mal eine (wenn auch besondere) Form des Einkommens für die Erbenden. Sie haben dieses neue Einkommen bisher nicht versteuert. Zweitens ist angehäuftes Vermögen (in welcher Form auch immer) nicht das einzige, das mehrfach besteuert wird/würde. Niemand schert sich darum, dass etwa jede/r Lohnabhängige nach der Lohnsteuer auch noch Umsatzsteuer etc. zahlt. Bzw. würde der oder die auch Steuern zahlenn, würde man etwa eine Putzfrau (legal) beschäftigen. Klarer Fall von Mehrfachbesteuerung, daher aus deiner Sicht abzulehnen. Drittens, und das ist vielleicht das wichtigste Argument: Die Erbschaften, um die es bei einer sozial gerechten Erbschaftsteuer geht, sind aus jenen Vermögen gebildet worden, die eben NICHT zum Höchststeuersatz versteuert wurden. Empirisch belegbar leisten Vermögenden so gut wie keinen Beitrag zum Steuersystem, im Gegensatz zu den ArbeitnehmerInnen, die mehr als 80 Prozent des Steueraufkommens tragen (auch die, die keine Lohnsteuer zahlen). Es wäre daher mehrfach ungerecht, dieses Privileg auch ihren Nachkommen zu überlassen und einfach so auf die Erbschaftssteuer zu verzichten.

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