Zwei Jahre für einen Euro
Das Landesgericht Wien hat sich wieder einmal selbst überboten. Es hat einen Vorarlberger, der bei einem wirren Überfall einen Euro erbeutete, zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine Strafe, bei der sich die Sinnfrage stellt.
Der 57-Jährige dürfte nicht unter das fallen, was man sich als angenehmen Zeitgenossen vorstellt. Im November 2007 hat er laut erstinstanzlichem Urteil in Wien einem Passanten ein Bundesheer-Messer unter die Nase gehalten und gesagt: "Gib mir einen Euro!" Für diesen Überfall muss der Alkoholiker laut dem Urteil des LG Wien zwei Jahre ins Gefängnis. Er kündigte Berufung an.
Dass er laut Medienberichten einschlägig vorbestraft ist, trieb die Strafe mit Sicherheit in die Höhe. Welchen Sinn zwei Jahre Gefängnis bei diesem Menschen machen, diese Frage stellten sich offen weder Landesgericht noch Strafrecht. Diese Strafe wird den Mann nicht resozialisieren. Sie wird ihn weiter desozialisieren. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder verhaltensauffällig wird.
Der Mann ist Alkoholiker, hat laut Medienberichten Geldsorgen, hat ein verpfuschtes Leben hinter sich. Was sollen zwei Jahre Gefängnis bei ihm anrichten? Wäre es nicht sinnvoller, ihm eine Aggressionstherapie zu verordnen? Was er getan hat, war kein Beispiel reflektierten Handelns, nicht geplant. Eine Kurzschlusshandlung. Es steckte auch keine Gewinnabsicht dahinter. Es war dumm. Es hat Schaden beim Opfer angerichtet. Ja. Die Sache sollte nicht verharmlost werden.
Wie jeder andere hat das Opfer ein Recht, dass solche Menschen nicht auf der Straße herumlaufen und mit dem Messer herumfuchteln. Die Gesellschaft muss vor solchen Typen geschützt werden. Keine Frage. Nur, sind zwei Jahre Haft das beste Mittel, das zu erreichen? Abschreckend war die Aussicht auf Strafe diesmal nicht. Man darf angesichts der Vorgeschichte des Verurteilten davon ausgehen, dass ihn das auch das nächste Mal von nichts abhalten wird.
Das hat das LG Wien nicht beeindruckt. Es hat nach seiner eigenen Logik geurteilt. Symptomatisch. Kaum wo fallen Urteile so hart aus wie in Wien. Was sie bewirken, fragt niemand. Dieser Vorarlberger zeigt, dass es Alternativen geben muss. Zwei Jahre Haft für einen Euro! Das ist lächerlich, das ist unverhältnismäßig. Und nützen wird's vermutlich wenig. Strafrecht und Strafpraxis dürfen nicht mehr auf das Prinzip Abschreckung bauen. Das Prinzip Resozialisierung muss gestärkt werden. Hätte dieser Vorarlberger nicht früher gesessen, hätte man ihm Alternativen angeboten, wer weiß ob es so weit gekommen wäre.
Utopie? Vielleicht. Aber das hat man auch über die Justizreformen von Christian Broda gesagt. Es ist Zeit, sie weiterzuentwickeln. Statt auf Law and Order zu setzen, wie es aktuell Mode ist. Das führt nur zu Klassenjustiz. Davon hatten wir schon mehr als genug.
Der 57-Jährige dürfte nicht unter das fallen, was man sich als angenehmen Zeitgenossen vorstellt. Im November 2007 hat er laut erstinstanzlichem Urteil in Wien einem Passanten ein Bundesheer-Messer unter die Nase gehalten und gesagt: "Gib mir einen Euro!" Für diesen Überfall muss der Alkoholiker laut dem Urteil des LG Wien zwei Jahre ins Gefängnis. Er kündigte Berufung an.
Dass er laut Medienberichten einschlägig vorbestraft ist, trieb die Strafe mit Sicherheit in die Höhe. Welchen Sinn zwei Jahre Gefängnis bei diesem Menschen machen, diese Frage stellten sich offen weder Landesgericht noch Strafrecht. Diese Strafe wird den Mann nicht resozialisieren. Sie wird ihn weiter desozialisieren. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder verhaltensauffällig wird.
Der Mann ist Alkoholiker, hat laut Medienberichten Geldsorgen, hat ein verpfuschtes Leben hinter sich. Was sollen zwei Jahre Gefängnis bei ihm anrichten? Wäre es nicht sinnvoller, ihm eine Aggressionstherapie zu verordnen? Was er getan hat, war kein Beispiel reflektierten Handelns, nicht geplant. Eine Kurzschlusshandlung. Es steckte auch keine Gewinnabsicht dahinter. Es war dumm. Es hat Schaden beim Opfer angerichtet. Ja. Die Sache sollte nicht verharmlost werden.
Wie jeder andere hat das Opfer ein Recht, dass solche Menschen nicht auf der Straße herumlaufen und mit dem Messer herumfuchteln. Die Gesellschaft muss vor solchen Typen geschützt werden. Keine Frage. Nur, sind zwei Jahre Haft das beste Mittel, das zu erreichen? Abschreckend war die Aussicht auf Strafe diesmal nicht. Man darf angesichts der Vorgeschichte des Verurteilten davon ausgehen, dass ihn das auch das nächste Mal von nichts abhalten wird.
Das hat das LG Wien nicht beeindruckt. Es hat nach seiner eigenen Logik geurteilt. Symptomatisch. Kaum wo fallen Urteile so hart aus wie in Wien. Was sie bewirken, fragt niemand. Dieser Vorarlberger zeigt, dass es Alternativen geben muss. Zwei Jahre Haft für einen Euro! Das ist lächerlich, das ist unverhältnismäßig. Und nützen wird's vermutlich wenig. Strafrecht und Strafpraxis dürfen nicht mehr auf das Prinzip Abschreckung bauen. Das Prinzip Resozialisierung muss gestärkt werden. Hätte dieser Vorarlberger nicht früher gesessen, hätte man ihm Alternativen angeboten, wer weiß ob es so weit gekommen wäre.
Utopie? Vielleicht. Aber das hat man auch über die Justizreformen von Christian Broda gesagt. Es ist Zeit, sie weiterzuentwickeln. Statt auf Law and Order zu setzen, wie es aktuell Mode ist. Das führt nur zu Klassenjustiz. Davon hatten wir schon mehr als genug.
Christoph Baumgarten - 28. Jul, 14:08


