Zwei Jahre für einen Euro

Das Landesgericht Wien hat sich wieder einmal selbst überboten. Es hat einen Vorarlberger, der bei einem wirren Überfall einen Euro erbeutete, zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine Strafe, bei der sich die Sinnfrage stellt.

Der 57-Jährige dürfte nicht unter das fallen, was man sich als angenehmen Zeitgenossen vorstellt. Im November 2007 hat er laut erstinstanzlichem Urteil in Wien einem Passanten ein Bundesheer-Messer unter die Nase gehalten und gesagt: "Gib mir einen Euro!" Für diesen Überfall muss der Alkoholiker laut dem Urteil des LG Wien zwei Jahre ins Gefängnis. Er kündigte Berufung an.

Dass er laut Medienberichten einschlägig vorbestraft ist, trieb die Strafe mit Sicherheit in die Höhe. Welchen Sinn zwei Jahre Gefängnis bei diesem Menschen machen, diese Frage stellten sich offen weder Landesgericht noch Strafrecht. Diese Strafe wird den Mann nicht resozialisieren. Sie wird ihn weiter desozialisieren. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder verhaltensauffällig wird.

Der Mann ist Alkoholiker, hat laut Medienberichten Geldsorgen, hat ein verpfuschtes Leben hinter sich. Was sollen zwei Jahre Gefängnis bei ihm anrichten? Wäre es nicht sinnvoller, ihm eine Aggressionstherapie zu verordnen? Was er getan hat, war kein Beispiel reflektierten Handelns, nicht geplant. Eine Kurzschlusshandlung. Es steckte auch keine Gewinnabsicht dahinter. Es war dumm. Es hat Schaden beim Opfer angerichtet. Ja. Die Sache sollte nicht verharmlost werden.

Wie jeder andere hat das Opfer ein Recht, dass solche Menschen nicht auf der Straße herumlaufen und mit dem Messer herumfuchteln. Die Gesellschaft muss vor solchen Typen geschützt werden. Keine Frage. Nur, sind zwei Jahre Haft das beste Mittel, das zu erreichen? Abschreckend war die Aussicht auf Strafe diesmal nicht. Man darf angesichts der Vorgeschichte des Verurteilten davon ausgehen, dass ihn das auch das nächste Mal von nichts abhalten wird.

Das hat das LG Wien nicht beeindruckt. Es hat nach seiner eigenen Logik geurteilt. Symptomatisch. Kaum wo fallen Urteile so hart aus wie in Wien. Was sie bewirken, fragt niemand. Dieser Vorarlberger zeigt, dass es Alternativen geben muss. Zwei Jahre Haft für einen Euro! Das ist lächerlich, das ist unverhältnismäßig. Und nützen wird's vermutlich wenig. Strafrecht und Strafpraxis dürfen nicht mehr auf das Prinzip Abschreckung bauen. Das Prinzip Resozialisierung muss gestärkt werden. Hätte dieser Vorarlberger nicht früher gesessen, hätte man ihm Alternativen angeboten, wer weiß ob es so weit gekommen wäre.

Utopie? Vielleicht. Aber das hat man auch über die Justizreformen von Christian Broda gesagt. Es ist Zeit, sie weiterzuentwickeln. Statt auf Law and Order zu setzen, wie es aktuell Mode ist. Das führt nur zu Klassenjustiz. Davon hatten wir schon mehr als genug.
Karl-Hannes (Gast) - 28. Jul, 14:48

Guter Artikel find ich. Nur würd ich da nicht so generell über Law and Order "Gesetz und Ordnung" herziehen. Es ist ja nur das WIE falsch, und nicht "Gesetz und Ordnung" falsch. Aber ansonsten 100% Zustimmung. Resozialisierung muss halt unter "Order" fallen, dann passt das auch wieder!

Andy (Gast) - 28. Jul, 14:58

Und wie wollt ihr so jemanden "Resozialisieren" bitteschön? Ausserdem stellt sich nicht die Frage der Verhältnismässigkeit, denn ob er jetzt einen Euro oder zigtausend verlangt hätte, ist irrelevant, es geht einzig und allein um den Strafbestand des versuchten Raubüberfalls mit einer Waffe.

Karl-Hannes (Gast) - 28. Jul, 15:00

@Andy:
mit Psychologie ?

Oder anders, wie würde es dir gefallen der Typ zu sein ?

Wozu den wegsperren wenn man ihn auch zu einem nützlichen Mitglied der Gesellschaft machen kann, und das kann jeder Mensch irgendwie werden!

Christoph Baumgarten - 28. Jul, 15:05

Naja, es war eine eher grenzwertige Geschichte, kein echter Raub. Er hat ja tatsächlich nur einen Euro verlangt..
Dass das alles andere als harmlos war, steht auf einem anderen Blatt. Eine Nötigung oder so wäre vermutlich eine zielführendere Anklage gewesen, aber nein, da kommt man gleich mit dem strafrechtlichen Hammer.
Der Mensch braucht klar eine Aggressionstherapie und sollte ganz dringend so weit gebracht werden, dass er einen Alkoholentzug macht (den er in Wahrheit auch brauchen würde, um überhaupt haftfähig zu sein). Dazu Auflagen wie Meldepflicht, vielleicht auch gemeinnützige Arbeit. Da gibt's viele Möglichkeiten, die allesamt besser sind als Haft.

Karl-Hannes (Gast) - 28. Jul, 15:10

"Dazu Auflagen wie Meldepflicht, vielleicht auch gemeinnützige Arbeit."

Stimmt, wozu einsperren udn durchfüttern, wenn er dafür genauso gut sinnvolle gemeinnützige Arbeit machen kann.

Andy (Gast) - 28. Jul, 16:15

@karl-hannes:
Ich kenne derartige Millieus und bin mir durchaus bewusst, da genauso reinrutschen zu können. Ich weiss aber auch, dass du da gar nichts machen kannst, weder resozialisieren noch sinnvoll einsetzen und schon überhaupt keinen Erfolg beim trockenlegen haben wirst - das ist utopisch hoch zehn.
Der ist auf gut Deutsch gesagt "KAPUTT", und zwar endgültig! Eure Gedankenspielereien könnten eventuell greifen bei einem 20-jährigen, aber doch nimmer bei einem 57-jährigen....

dieter (Gast) - 28. Jul, 17:24

Deine verniedlichende Ausdrucksweise "Bundesheer-Messer unter die Nase gehalten", "mit dem Messer herumfuchteln" zeigt, dass es dir an Empathie mangelt. Stell dir einfach mal vor, jemand würde dich mit einem Messer bedrohen. Vielleicht sollte ich dir mal als Jux aus einem Hinterhalt auflauern und das mit dir machen.

Eine Klassenjustiz forderst du, wenn du die Bestrafung von den finanziellen Möglichkeiten des Opfers abhängig machst.

In Hawai gibt es ein Programm, bei dem solchen Verbrechern, bei denen Drogen offenbar im Spiel sind, ein Drogenentzug als Bewährungsauflage gegeben wird. Es werden tägliche, später weniger regelmäßige Tests gemacht und bei jedem Verstoß kommt der Betreffende einen Tag in Einzelhaft. Dieses Programm zeigt gute Erfolge.

Deine Forderung eines Anti-Aggressionstrainings ist reines Wunschdenken. Wo sind die Belege, dass sowas überhaupt funktioniert, speziell bei solchen notorischen Fällen.

Dass Täter nicht durch die Strafandrohung abgeschreckt wurden, ist eine nichtssagende Tautologie. Die Abschreckung dient der Generalprävention. Wir sperren solche Leute ein, damit andere, etwas vernünftigere Leute, von diesem Beispiel abgeschreckt werden und damit die gesellschaftlichen Standards nicht erodieren und sich keine Messerstecher-Kultur etabliert.

Karl-Hannes (Gast) - 28. Jul, 17:57

"Eure Gedankenspielereien könnten eventuell greifen bei einem 20-jährigen, aber doch nimmer bei einem 57-jährigen...."

Da hast glaub ich allerdings Recht, seh ich auch so. Ab einem gewissen Alter ist es doch relativ unwahrscheinlich, schade eigentlich ...

"Stell dir einfach mal vor, jemand würde dich mit einem Messer bedrohen."
"Die Abschreckung dient der Generalprävention."

Auch zwei gute Argumente, wobei ich da beim Zweiten immer ein bisschen an Staaten mit der Todesstrafe denken muss, die eine solche ja auch mit so einer Begründung aufrecht erhalten...

Christoph Baumgarten - 28. Jul, 18:29

@dieter: Die Generalprävention hat ja bei dem Betroffenen und so vielen anderen glänzend funktioniert. Chapeau dem System. Ich finde es immer wieder amüsant, dass Leute wirklich so naiv sind zu glauben, dass harte Strafen irgendwann irgendwen von irgendwas abgehalten haben. Und solche Kurzschlusshandlungen schon gar nicht. Das ist keine Verniedlichung. Das ist eine simple und präzise Beschreibung desen, was passiert ist.
Wenn der Staat mit seinem kriminalistischen und justiziellen Apparat Menschen davon abhalten kann, Straftaten zu begehen, dann höchstens dadurch, die Gewissheit zu erzeugen, erwischt zu werden.

dieter (Gast) - 28. Jul, 19:39

"Die Generalprävention hat ja bei dem Betroffenen und so vielen anderen glänzend funktioniert"
Nochmalige Formulierung dieses Zirkelschlusses macht ihn auch nicht zulässiger.

Genauso könnte ich am Hand eines an einer Lungenentzündung Verstorbenen sarkastisch anmerken: "Die Medizin und Antibiotika haben bei dem Verstorbenen und bei so vielen anderen ja glänzend funktioniert. Chapeau dem System."
Das ist kein Beweis, dass Antibiotika nicht funktionieren.

"Das ist keine Verniedlichung. Das ist eine simple und präzise Beschreibung desen, was passiert ist."
Frag mal den Betroffenen, der um sein Leben fürchten musste, ob er deine Beschreibung für einfühlsam und akkurat hält.

"Wenn der Staat mit seinem kriminalistischen und justiziellen Apparat Menschen davon abhalten kann, Straftaten zu begehen, dann höchstens dadurch, die Gewissheit zu erzeugen, erwischt zu werden."
Damit widersprichst du dir selbst und stützt somit die von dir als "naiv" bezeichnete Sichtweise. Wenn Strafen eh nicht abschrecken, dann kann uns die Aufklärungsquote auch wurscht sein.

Michael (Gast) - 28. Jul, 21:29

Es geht bei Strafen ja nicht nur darum jemanden zu resozialisieren oder abzuschrecken. Ich wurde - Gott sei dank - noch nie beraubt oder wurde mit einem Messer bedroht. Aber ich kann mir Vorstellen, dass das - je nach Persönlichkeit - für die Betroffenen ein sehr traumatisches Erlebnis sein kann, das nicht am nächsten Tag wieder vergessen ist. Es ist somit auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass jemand der Menschen sowas antut dafür auch bezahlt - ganz speziell auch in diesem Fall, wo der Täter bereits mehrmals eine zweite Chance bekommen hat.

Sven (Gast) - 28. Jul, 21:38

Ich glaube ein wesentlicher Irrweg in diesem Beitrag ist die Fixierung auf die Beute, weil, wie schon erwähnt, diese viel weniger erheblich ist als der eigentliche Tatbestand, der ja, begründetermaßen, einem bewaffneten Überfall entspricht. Hätte der Mann sein Opfer tatsächlich umgebracht, dann wäre es ja auch unerheblich ob er dies wegen einem Euro Beute gemacht hat oder vielen. Entscheidend finde ich hier das Leid, dass dem Opfer zugefügt wurde. Dessen Leib und Leben wurde bedroht, dass es wegen einem Euro war macht die Sache nur schlimmer. Wir können nicht akzeptieren, dass so Etwas unbeantwortet bleibt, da sind sich denke ich alle einig. Nur die Frage, wie dies geschehen soll steht für mich zu wenig im Mittelpunkt. Zwar steht bereits viel im Raum, doch ob dies wirklich realistisch ist oder nicht wird zu wenig hinterfragt.
Zum Beispiel das Anti-Aggressionstraining. Kann das wirklich die Alternative für das Gericht sein? Die Justiz braucht Flächendeckende Lösungen. Bezahlbare, verlässliche. Wie würdest du es finden wenn dir genau das passieren würde wie dem Opfer in diesem Fall, jemand, wahrscheinlich alkoholisiert und psychologisch offensichtlich nicht mehr zurechnungsfähig, hält dir ein Messer an den Hals. Ist die Wahrscheinlichkeit so gering, dass er dich wirklich umbringt? Wie auch immer du diese Frage beantwortest, in diesem Moment wird dich das nicht sachlich betrachten. Klar ist, dass da jemand deine Rechte eklatant übertreten hat, er hat dein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit missachtet, ohne Grund. Ein Richter muss ein Urteil darüber fällen. Ist der Ausgang von einem anti-Aggressionstraining wirklich so gewiss positiv wie du suggerierst? Welche Beweise hast du dafür? Gibt es keine, dann kann das Prozedere nicht vorsehen ihn nach einer Therapie mit völlig unbekanntem Ausgang wieder auf freien Fuß zu setzen. Jede Therapie und jede Antwort im Allgemeinen muss sich beweisen, bevor man sie im Justizvollzug gebrauchen kann. Wo sind die Beweise dafür, dass die genannten Methoden wirklich flächendeckend Alternativen darstellen?
Nicht zuletzt auch im Hinblick auf finanzielle und personelle Realisierbarkeit.
Mir ist bewusst, dass für die momentane "klassische" Haft solche Beweise nicht nur ebenso nicht vorliegen, es liegen sogar klare Gegenbeweise gegen die Wirksamkeit vor. Sie ist trotzdem das gängigste Verfahren, weil es eine gesetzliche Grundlage und die nötige Infrastruktur hat und somit die Einzige für die Justiz in Frage kommende Möglichkeit ist. Ich denke was wir heute sehen ist, dass es gemeinhin das Anliegen von Gerichten ist, eine Gefängnisstrafe zu vermeiden, Alternativen sind allerdings oft außerhalb des Ermessensspielraum von Gerichten, denn auch diese richten nicht willkürlich, sondern sind aus gutem Grund an Gesetze gebunden. Warum sehen die Gesetze nicht auch bei einem hohen Gefährdungspotential Alternativen zu Gefängnisstrafen vor? Ein Grund ist der, dass es keine Alternativen mit belegter Wirksamkeit gibt, zumindest müsste man das Gegenteil beweisen. Eine wichtige Perspektive ist hierbei die des Gesetzgebers. Wenn man mal davon absieht, dass Entscheidungen im gesetzgebenden Gremium im Konsens getroffen werden müssen, was würdet ihr als Gesetzgeber tun, der die Verantwortung für neue Methoden trägt?
Außerdem denke ich, dass eine Straffreie Behandlung von Verbrechern heikel ist. Nimmt man den Verbrechern nicht die Verantwortung, wenn sie vollkommen von einer Strafe befreit? Psychologen können helfen Gewaltpotentiale und Kriminelle Energien zu mindern, aber tut nicht die Suggestion das Gegenteil, dass ein Verbrechen nur Folge einer gestörten Psyche ist? Denn wenn man einmal die Vorstellung etabliert, dass eine Straftat einem Determinismus folgt, besteht dann nicht die Gefahr die gesellschaftliche Ablehnung von Delikten herunterzusetzen, die ein nicht zu vernachlässigender Teil einer wirkungsvollen Prävention ist? Dabei ist das gar nicht nötig, denn eine Therapie unbestimmter Natur kann ja zusätzlich zu einer Strafe erfolgen, wie das gängige Praxis ist und wogegen sicher nichts spricht. Ich bin mir in diesem Punkt nicht sicher und freue mich über konstruktive Kritik. Zumindest denke ich es ist, ob nun richtiger oder falscher Einwand, ein nicht unwesentlicher Punkt.

Christoph Baumgarten - 28. Jul, 22:14

Ich liebe es, wenn Menschen hier offenbar von einem "freien Willen" des Individuums ausgehen. Das österreichische Strafgesetz ist eines der wenigen, das diesen nicht als Grundsatz beinhaltet. Das macht es - im Kern - zu einem brauchbaren Instrument.
Generalprävention: Ach wie schön die schlichten Gemüter, die, eigenen Zirkularschlüssen unterliegend, mir selbige unterstellen. Paraphrasiert lautet eure Einstellung: Die, die sich abschrecken lassen, sind die Vernünftigen. An sie, und nur an sie, richtet sich das Gesetz. Alles andere sind die ohnehin Verlorenen. Na schön, wenn man sich so ein elitäres Weltbild zurechtbasteln kann, das durch jede Realität widerlegt wird (siehe die ausgiebige Literatur zum Thema Strafe und Abschreckung). Ich würde euch Beccarias "Delle delitti e delle pene" (Von Verbrechen und Strafen) sehr empfehlen. Der Anfang einer Auseinandersetzung mit einem sinnvollen Strafsystem. Nicht zu vergessen Foucaults "Überwachung und Strafe".
Mir wird unterstellt, ich würde sagen: Die bei denen Abschreckung nicht funktioniert, funktioniert sie eben nicht. Das ist aber der Standpunkt, den die Apologeten des Systems Abschreckung abnehmen. Ich sage: Dass es bei so vielen Menschen nicht funktioniert, und das oft wiederholt, beweist: Das System Abschreckung per se funktioniert nicht. Das ist ein Unterschied.
Und vielleicht hier, um ein wenig von der qualifizierten Philosophie wegzukommen, ein persönliches Erlebnis. Mir hat einer der höchstrangigen Justizwachebeamten der Republik einmal gesagt: "Die meisten Menschen, die bei uns sitzen, gehören nicht ins Gefängnis".
Und ein anderes Beispiel: Keine westliche Demokratie hat so harte Strafen wie die USA. Keine westliche Demokratie hat eine so hohe Kriminalitätsrate wie die USA. Die Bundesstaaten innerhalb der USA mit den strengsten Strafen (etwa Texas und Florida) haben die höchste Mordrate innerhalb des Landes. Auch im europäischen Kontext beweist sich klar: Je strenger die Strafen, desto höher die Rückfallquoten.
Wichtiger als jede Strafe ist die soziale Ächtung eines Delikts (sofern nicht ökonomische Not oder die Pathologie stärker sind). Die Kriminalitätsrate in Österreich ist nach den Brodaschen Reformen nicht gestiegen. Sie ist gesunken. Mittlerweile steigt sie aufgrund anderer Faktoren, bei denen das österreichische Strafrecht keine Rolle spielt. Das geben indirekt sogar Law-and-Order-Verfechter zu. Und sogar die sagen in dem Fall: Verpfuschtes Leben. Die würden halt vielleicht fordern, den Typen lebenslang wegzusperren. Die Tatsache ignorierend, dass frühere Gefängnisstrafen original nix genutzt haben.
Auf den beliebten Vorwurf, den Täter schützen zu wollen und das Opfer zu ignorieren, will ich nicht eingehen. Nur so viel: Leider gibt es im allgemeinen eine direkte Relation zwischen der Höhe der Strafe, der Höhe der Beute und der finanziellen Lage des Verurteilten. Sprich: Je stärker der ökonomische Druck auf den Täter, je höher die Beute, desto härter die Strafe. Leider spielt hier keine Rolle, was er dem Opfer angetan hat. Der Raub-Paragraf ist ein Paragraf, der Besitz schützt. Keiner, der Menschen schützt. Ansonsten wären die phyischen oder psychischen Folgen für das Opfer juristische Grundlage für Anklage, Verurteilung und Strafe. Nicht das gewaltsame Wegnehmen von Besitz. Insofern polemisiere ich mich mit meinem Titel die Logik des Systems. Verteidigen tu ich sie nicht.

dieter (Gast) - 29. Jul, 00:39

Dein Postings ist argumentativ unstrukturiert und in sich wiedersprüchlich.

Der Beleg für die Generalprävention ist kein Zirkelschluss, sondern ein empirischer.
Beispiele: In Deutschland fahren die Leute auf der Autobahn schneller als bei uns, weil sie es dürfen.
In Italien gibt es zwar Verkehrsregeln, aber keiner hält sich daran, weil eh niemand bestraft wird.
In Situationen, in denen die polizeiliche Ordnung zusammenbricht (Hurrikan Katrina, Eroberung Bagdads, Polizeistreik in Montreal), sieht man sehr wohl eine raskante Eskalation von Mord, Brandschatzung, Vergewaltigung usw. binnen weniger Stunden und Tage.
In primitiven Stammeskulturen gibt es ein unvorstellbares Gewaltniveau. Das Mittelalter war vergleichsweise friedlicher, kannte aber dennoch um den Faktor 1000 höhere Mordraten, als moderne Gesellschaften mit funktionierender Justiz und Exekutive.

Du betrachtest lediglich marginale, kontemporäre Details in der Umsetzung (Brodersche Reform). In punkto USA bist du übrigens nicht mehr auf dem Laufenden. Die haben ihre Kriminalitätsraten enorm gesenkt. New York ist heute sicher. So manche westeuropäische Stadt nicht mehr. Und die von Kriminologen und Intellektuellen anfangs als sinnlos belächelten, neuen polizeilichen Maßnahmen hatten daran heute unbestritten einen Anteil.

Interessant ist, dass du den freien Willen attackierst aber auch gleichzeitig, dass Täter für uns prinzipiell Verlorene wären. Weiters willst du jene Täter mit Antiagressionstraining umstimmen, was nur dann sinnvoll ist, wenn die Täter sich dazu entscheiden können, die Tat nicht zu wiederholen.

Die Behauptung, dass ökonomischer Druck in Kriminalität münde, wiederspricht auch deiner Ablehnung des freien Willens und trifft darüber hinaus nicht zu. Weder ist während der großen Depression oder in anderen Rezessionen die Kriminalität angestiegen, noch hat das Auseinanderklaffen der Einkommensschere in den USA während der letzten Jahrzehnte die gleichzeitige enorme Abnahme der Kriminalität vereitelt.

Christoph Baumgarten - 29. Jul, 07:26

Konstatiere: Der freie Wille, ergo die Fähigkeit reflektiert und ohne Zwang zu entscheiden, existiert deiner Meinung auch, wenn ökonomischer Druck, ergo Zwang, da ist. Pathologische Verhaltensmuster, die mit psychologischen Mitteln durchbrochen werden können, beweisen ebenfalls die Existenz des freien Willens.
Wie naiv kann man sein, so etwas anzunehmen. Schnapp dir bitte ein Wörterbuch, nebst einigen aussagekräftigen Kriminalstatistiken und Geschichtsbüchern, dann reden wir weiter.
Alleine die Behauptung, es sei während der Depression nicht zu einem Anstieg der Kriminalität gekommen ist schlicht und ergreifend - falsch. Auch deine pauschale Aussage über die Kriminalitätsrate in den USA ist so schlicht nicht haltbar. Es hat punktuell sehr erfreuliche Entwicklungen gegeben, die meist begleitet wurden von städtebaulichen Maßnahmen bei gleichzeitigem ökonomischem Aufschwung und teilweise funktionierender Polizeitaktik. Teilweise hat es auch schlicht und ergreifend Verdränungseffekte gegeben. Kriminelle sind von der Stadt ins Umland gezogen... Was bleibt, ist dier westliche Demokratie mit der höchsten Kriminalitätsrate. In punkto Mord traditionell gefolgt von der Schweiz.
Ich habe auch nie bestritten, dass Polizeipräsenz präventiven Charakter hat. Im Gegenteil, und hier nachzulesen: Das einzige, was Menschen davon abhält, Verbrechen zu begehen, ist die Gewissheit, erwischt zu werden. (Und das trifft nicht auf alle Verbrechen zu). Die Höhe der Strafe spielt dabei keine Rolle. Ob man fünf Jahre im einsitzt oder lebenslänglich, wenn man einen Bankraub begeht, ist für jemanden, der einen Bankraub plant, unerheblich. Ausschlaggebend ist der finanzielle Druck. Nicht umsonst heißt ein Bankraub im Jargon "Kapuzenkredit" bzw. das "Anwenden der eisernen Kreditkarte". Der Hütchenspieler in Wien wird man nur Herr, wenn die Betrüger wissen, dass die Polizei auf jeden Fall dasteht und sie auf Dauer ihr Geschäft nicht ungestört ausüben können. Ob sie hohe Geldstrafen zahlen oder ins Gefängnis müssen, ist egal. Auch osteuropäischen Einbrecherbanden ist es ziemlich wurscht, wie hoch die Strafe ist. Der finanzielle Druck ist stärker als eine rationale Überlegung oder die Furcht vor der Strafe. Die kommen ja nicht hierher, weil ie Strafen angeblich so lasch seien (sind sie nicht) sondern weil es hier was zu holen gibt und in ihren Heimatländern nicht. Nebenbei gehen sie davon aus, sich durch Flucht dem Zugriff der Polizei entziehen zu können. Ein Problem, das mit polizeilichen Mitteln immer nur kurzfristig gelindert werden kann. Gelöst wertden kann es nur, wenn die Armut in manchen osteuropäischen Ländern verschwindet.
Und, ja: Das widerspricht radikal dem freien Willen. Der würde Alternativen voraussetzen, die man erkennen und denen entsprechend man handeln kann. Das fällt ja in diesen Fällen ganz offenkundig weg.

dieter (Gast) - 29. Jul, 19:39

Den freien Willen kann man so definieren, dass jeder einen freien Willen hat oder niemand. Die Diskussion darüber ist müßig.
Ich zeige lediglich deine Widersprüche auf, die du immer noch nicht erkannt hast.

Deine Argumentation lautet im wesentlichen, dass wir furchtbar gemeine und pöhse Menschen wären, weil wir a.) den Tätern ihren freien Willen absprechen (Verlorene) und b.) den Tätern einen freien Willen zusprechen (Abschreckung).
Das ist widersprüchlich und in beiden Fällen ein ad-hominem Fehlschluss, da weder deine selbstinzenierte Gutmenschlichkeit noch die uns unterstellte Bösmenschlichkeit etwas an dem Wahrheitsgehalt unserer Behauptungen ändert.

Experts: Bad Economies Don't Cause Crime Waves

Dein ökonomischer Determinismus ist eine post-hoc Rationalisierung, die davon ausgeht, dass Täter a.) rationale Profitmaximierer wären und das b.) ihnen keine andere menschenwürdige Handlungsopotion offen gestanden wäre.

Dazu fallen mir einige Gegenbeispiele ein.
1.) Viele Verbrechen haben nicht einmal den Anschein, monetär profitabel zu sein. (Raufhandel, Mord, Vergewaltigung)
2.) Arme Menschen verspielen auch häufig an Spielautomaten ihr letztes Hemd.
3.) Verbrechen werden primär von jungen, testosterongeladenen Männern begangen und nicht von armen, alleinerziehenden Müttern oder Mindestrentnern.
4.) Verbrechen zahlt sich in den seltensten Fällen aus. Das Einkommen von Räubern oder Dealern bewegt sich weit unterhalb von Mindestlöhnen oder Transferleistungen. Von einer eisernen Kreditkarte kann keine Rede sein, sondern Verbrechen ist eher der beste Weg in die chronische Armut.

Der Verbrecher aus deiner Geschichte hätte beispielsweise sein Bundesheermesser verhökern können und damit weit mehr als nur einen Euro lukrieren können.

Es wäre daher vielleicht sinnvoll, statt gutmenschlichen Anti-Aggressionstrainings, Kosten-Nutzen-Rechnung zu lehren und mit einfachen Rechnungsbeispielen darzustellen, dass Bankraub kein sinnvoller Weg zur Profitmaximierung und somit zum angestrebten tiefergelegten GTI mit Alufelgen darstellt.

Christoph Baumgarten - 29. Jul, 19:44

Ach so: Freier Wille ist also das, was entweder jeder hat oder keiner. Sonst keine Bedeutung, leere Phrase. Psychologie und Philosophie sind nicht deine Stärke, ein paar Phrasen dreschen schon. Sorry, find dich mal in der realen Welt zurecht, dann reden wir weiter. Ich bin nicht mal so bös, dir zu wünschen, du würdest überfallen. Du wirst so schon schnell genug auf die Schnauze fallen. Und hoffentlich nie für irgendwas Verantwortung übernehmen.

dieter (Gast) - 29. Jul, 21:10

Wenn dir nicht bekannt ist, dass es unterschiedliche Definitionen gibt, dann ist Philosophie nicht nur in der Anwendung, sondern auch im Vorwissen nicht deine Stärke.

Du müsstest schon definieren, was freier Wille für dich ist, Beispiele geben und klar argumentieren, welche Konkreten Implikationen das auf unser Justizwesen haben sollte.

Bisher sehe ich von dir weder eine kohärente Verwendung des Konzepts noch eine Ableitung daraus, die kein kompletter non sequitur ist.

Christoph Baumgarten - 30. Jul, 09:48

Den "freien Willen" kann man so unterschiedlich und frei nicht definieren. "Freier Wille" beschreibt die angenommene Fähigkeit eines Menschen, frei von innerem und äußerem Zwang Entscheidungen unter Abwägung ethischer Konzepte, alternativer Handlungsweisen und möglicher Konsequenzen zu treffen. Somit ist der "freie Wille" ein erdachter moralischer Begriff. Übersetzt in die Wirklichkeit würde das bedeuten: Die Freiheit des Einzelnen, das zu treffen, was man im Englischen als "informed decisions" oder "informed choices" bezeichnet. Was schon daran scheitert, dass Menschen unterschiedliche Biografien haben und unterschiedlichen Zwängen unterliegen. Die Mehrzahl der Verbrechen werden in Situationen begangen, in denen es den Tätern nicht möglich ist, Tat und Konsequenzen gegeneinander abzuwägen bzw. wo Alternativen gesehen werden (seien das ethische Überlegungen, sei das die Furcht vor sozialer Ächtung, sei es das Risiko erwischt zu werden - die Höhe der potentiellen Strafe spielt dabei keine oder bestenfalls eine untergeordnete Rolle).
Die Ursachen sind vielfältig: Viele Vergehen und Verbrechen sind eindeutig ökonomisch motiviert: Taschendiebstahl, Einbruch, Raubdelikte u.ä. werden von Menschen begangen, die unter finanzieller Not leiden. Sie sehen meist keine Alternative bzw. keine attraktive Alternative. (Was nicht heißt, dass es diese nicht gibt) Die Zahl dieser Delikte steigt mit der Zahl der in Armut lebenden Menschen und zwar eindeutig empirisch belegbar. Wobei man hier den Faktor Gesetztgebung extrapolieren muss: Zahlreiche Delikte sind nur auf Schutz des Satten vor dem Hungrigen ausgerichtet und werden daher übermäßig streng bestraft. Besonders in diesem Bereich ist die Strenge einer Strafe völlig irrelevant, wie auch die gesamte historische Forschung zeigt.
Sicher gibt es Verbrechen, wo nicht finanzielle Not die unmittelbare Triebfeder ist. Aufgrund verschiedener Faktoren lässt sich aber auch hier sagen, dass Gesetzgebung und Praxis Menschen aus finanziell schlechter gestellten Schichten wesentlich benachteiligen. (Wozu es übrigens auch einiges an Literatur gibt). Das sind meist rein emotionale Geschichten, von der Pathologie einmal abgesehen. Also auch hier kann man davon ausgehen, dass Täter vorher nicht Tat gegen potentielle Konsequenzen gegeneinander abwägen. Ein gelegentlicher Gang in den Gerichtssaal stützt diese Annahme.
Nur eine verhältnismäßig kleine Gruppe von Verbrechen fällt unter die Kategorie "geplant", also in den Bereich, wo Generalprävention zumindest teilweise greifen könnte. Wiewohl auch hier davon auszugehen ist, dass Faktoren wie finanzielle Not, psychische Krankheit oder emotionaler Ausnahmezustand (der auch länger andauern kann) immer wieder hineinspielen. Wirklich rational sind die wenigsten Verbrecher, wenn sie ein Delikt begehen. Das gilt auch für die meisten Menschen, die mal darüber nachdenken. Und Rationalität in Verbindung mit Alternativen sind Voraussetzungen für einen freien Willen.

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