Bei den Studiengebühren sind wir einer Meinung. Bei der Erbschaftsteuer nicht. Deine Argumentation ist rein ideologisch, daher irrational.
Steuern sollen zwei Zwecke erfüllen: Sie sollen dem Staat einnahmen sichern und gegebenenfalls erfüllen sie eine Lenkungsaufgabe. Bei der Erbschaftssteuer ist eine angenommene Lenkungsfunktion Unfug. Die Leut sterben deswegen nicht weniger oder später bzw. errechnen auch nicht den idealen Zeitpunkt für ihr Ableben, um den Erben die Steuerlast zu ersparen. Mögliche Auswirkungen einer Erbschaftssteuer ergeben sich rein aus den Ausweichmöglichkeiten, die ein Staat schafft, soll heißen: aus den mehr oder weniger legalen Möglichkeiten diese per Stiftung oder ähnlichem zu umgehen. Hier ist es durchaus möglich, diese Schlupflöcher zu schließen.
Auch das Argument der Mehrfachbesteuerung trifft schlicht und ergreifend nicht zu. Erstens ist ein Erbe zunächst mal eine (wenn auch besondere) Form des Einkommens für die Erbenden. Sie haben dieses neue Einkommen bisher nicht versteuert. Zweitens ist angehäuftes Vermögen (in welcher Form auch immer) nicht das einzige, das mehrfach besteuert wird/würde. Niemand schert sich darum, dass etwa jede/r Lohnabhängige nach der Lohnsteuer auch noch Umsatzsteuer etc. zahlt. Bzw. würde der oder die auch Steuern zahlenn, würde man etwa eine Putzfrau (legal) beschäftigen. Klarer Fall von Mehrfachbesteuerung, daher aus deiner Sicht abzulehnen. Drittens, und das ist vielleicht das wichtigste Argument: Die Erbschaften, um die es bei einer sozial gerechten Erbschaftsteuer geht, sind aus jenen Vermögen gebildet worden, die eben NICHT zum Höchststeuersatz versteuert wurden. Empirisch belegbar leisten Vermögenden so gut wie keinen Beitrag zum Steuersystem, im Gegensatz zu den ArbeitnehmerInnen, die mehr als 80 Prozent des Steueraufkommens tragen (auch die, die keine Lohnsteuer zahlen). Es wäre daher mehrfach ungerecht, dieses Privileg auch ihren Nachkommen zu überlassen und einfach so auf die Erbschaftssteuer zu verzichten.
Blog für alle, die sich nicht länger für dumm verkaufen lassen wollen
Über Politwatch
Mein Name ist Christoph Baumgarten und bin seit mehr als einem Jahrzehnt im Journalismus. Dieser Blog soll meine Sicht auf die politischen Entwicklungen in Österreich wiedergeben. Wobei im Moment der Ausdruck Zustand angebrachter wäre, wenn man an die heimische Politik denkt. Politwatch zeigt gerne vergessene Zusammenhänge auf und soll den Menschen eine Stimme geben, die auch angesichts der zunehmenden geistigen Verwahrlosung in diesem Land ihre fünf Sinne zusammen haben und nicht vergessen haben, was bei Politik im Mittelpunkt stehen sollte: Der Mensch mit seinen Bedürfnissen.
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Steuern sollen zwei Zwecke erfüllen: Sie sollen dem Staat einnahmen sichern und gegebenenfalls erfüllen sie eine Lenkungsaufgabe. Bei der Erbschaftssteuer ist eine angenommene Lenkungsfunktion Unfug. Die Leut sterben deswegen nicht weniger oder später bzw. errechnen auch nicht den idealen Zeitpunkt für ihr Ableben, um den Erben die Steuerlast zu ersparen. Mögliche Auswirkungen einer Erbschaftssteuer ergeben sich rein aus den Ausweichmöglichkeiten, die ein Staat schafft, soll heißen: aus den mehr oder weniger legalen Möglichkeiten diese per Stiftung oder ähnlichem zu umgehen. Hier ist es durchaus möglich, diese Schlupflöcher zu schließen.
Auch das Argument der Mehrfachbesteuerung trifft schlicht und ergreifend nicht zu. Erstens ist ein Erbe zunächst mal eine (wenn auch besondere) Form des Einkommens für die Erbenden. Sie haben dieses neue Einkommen bisher nicht versteuert. Zweitens ist angehäuftes Vermögen (in welcher Form auch immer) nicht das einzige, das mehrfach besteuert wird/würde. Niemand schert sich darum, dass etwa jede/r Lohnabhängige nach der Lohnsteuer auch noch Umsatzsteuer etc. zahlt. Bzw. würde der oder die auch Steuern zahlenn, würde man etwa eine Putzfrau (legal) beschäftigen. Klarer Fall von Mehrfachbesteuerung, daher aus deiner Sicht abzulehnen. Drittens, und das ist vielleicht das wichtigste Argument: Die Erbschaften, um die es bei einer sozial gerechten Erbschaftsteuer geht, sind aus jenen Vermögen gebildet worden, die eben NICHT zum Höchststeuersatz versteuert wurden. Empirisch belegbar leisten Vermögenden so gut wie keinen Beitrag zum Steuersystem, im Gegensatz zu den ArbeitnehmerInnen, die mehr als 80 Prozent des Steueraufkommens tragen (auch die, die keine Lohnsteuer zahlen). Es wäre daher mehrfach ungerecht, dieses Privileg auch ihren Nachkommen zu überlassen und einfach so auf die Erbschaftssteuer zu verzichten.