Eine kleine Typologie des Bösen
Dass Österreich umzingelt ist von missgünstigen Feinden, undankbaren Nachbarn und generell einer Welt, die die Genialität dieses wunderschönen Landes mit den herrlichsten Bergen und den schönsten Seen nebst den fleißigsten und schlauesten Einwohnern der ganzen Welt missversteht und noch dazu akut gefährdet ist, von innen ausgehöhlt zu werden, kann nach Meinung des gemeinen Kleinformat-Lesers und Anständigen und Fleißigen nur ein völliger Idiot bestreiten, ein Ausländer (was im wesentlichen das Gleiche ist) oder ein links-grün-kommunistischer Österreich-Feind. Besonders gefährlich sind einige Gruppen von Menschen, die hier kurz charakterisiert werden sollen.
Der Falschmelder
Ein Mensch, der den Meldezettel absichtlich oder versehentlich falsch ausfüllt. Ein subversives Verbrechen, einzustufen wie Hochverrat und moralisch abscheulich wie Vergewaltigung. Ist ein Falschmelder überführt, kann das als Beweis für jegliches andere Verbrechen herangezogen werden, dessen der Betroffene beschuldigt ist. Solchen Menschen ist alles zuzutrauen. Ihr Streben ist es, den österreichischen Rechtsstaat zu unterhöhlen.
Der Künstler
Grundsätzlich ist gegen ihn nichts einzuwenden, wenn er nur Berge, Seen und schöne Menschen malt oder anderwärtig darstellt. Auch schöne Gebäude und Täler sind zulässig. Handelt es sich um darstellende Kunst, ist das Repertoire auch um hehre Gefühle, Gottesfurcht und die Traditionen des schönsten, intelligentesten und bravsten aller Völker zu erweitern. Wahlweise sind korrekte Darstellungen der Minderwertigkeit des Rests der Welt zulässig. Darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden, ist strengstens zu achten. Künstler sind häufig unabhängige Geister und als solche eine akute Bedrohung für das Ansehen des Landes in der Welt sowie für die Einstellung seiner Bewohner. Dieses schwere Vergehen ist umgehend zu ahnden.
Der Nestbeschmutzer
Ähnlich einzuordnen wie der Künstler, fallweise gibt es Überschneidungen. In diesem Fall erscheint doppelte Bestrafung angemessen. Der Nestbeschmutzer versucht aktiv, das Land von innen auszuhöhlen und es nach außen zu vernadern. Beispiele sind etwa Vereine, die sich um Menschenrechte kümmern. Letztere stehen erstens nur den besten aller Menschen zu (was gleichbedeutend mit dem gemeinen Anständigen und Fleißigen ist) und verfallen zweitens, wenn der Betreffende in Polizeigewahrsam kommt oder an einer Demonstration teilnimmt. Sich für Subjekte einzusetzen, deren Rechte auf diese Art automatisch gefallen, gleicht, ähnlich wie beim Falschmelder, Hochverrat und ist entsprechend zu ahnden. Unter diese Kategorie fallen auch Menschen, die das politische System Kärntens kritisieren und ähnliche.
Der Ausländer
Grundsätzlich die gefährlichste Bedrohung. Hier ist zwischen zwei Typen zu unterscheiden.
1. Menschen, die Eltern haben, die nicht seit mindestens fünf Generationen eine Staatsbürgerschaft haben.
2. Menschen, die anderswo geboren wurden.
Beide Verbrechen sind ihrer Natur gemäß Vorsatzdelikte. Als Verschärfung ist das Zusammentreffen beider Kategorien zu verstehen. Im Augenblick des Grenzübertritts, egal ob legal oder illegal, ist das Bundesheer zu verständigen.
Grundsätzlich ist das Delikt als das schwerste überhaupt vorstellbare zu qualifizieren. Dagegen wirken Vergewaltigung, Mord und Drogenhandel wie harmlose Streiche.
Die Schwerheit steigt direkt proportional zur Dunkelheit der Hautfarbe des Verbrechers.
Mildernde Umstände:
Die Delinquenten können gegebenenfalls mildernde Umstände anführen, die zu einer Strafminderung führen können. Ihr Vorsatzdelikt wettmachen können diese allerdings nie. Zu diesen zählen:
Eine Arbeit haben - sofern sie nicht zu gut bezahlt ist
Über Bildung verfügen - so lange sie sich nicht positiv auf die berufliche Position auswirkt
Selbstmord verüben - sofern es nicht durch Hungertod in der Haft geschieht.
Kann als Anerkennung der gottgegebenen moralischen Überlegenheit der Anständigen und Fleißigen gewertet werden.
Ein Rückreiseticket haben - so lange es nicht nur ein Urlaubsticket in die Heimat ist.
Tourist sein - so ferne es aus der richtigen Gegend ist (also die ganze Welt minus Deutschland, den Ostblock, Afrika und den Nahen Osten). Ein gänzlicher Freispruch ist allerdings auch hier nicht möglich. Um das zu erreichen, müssten sich die Ausländer angewöhnen, ihr Geld hierherzuschicken und zuhause zu bleiben. Geld macht auch gern Urlaub und man kann es ruhig als den dem besten aller Länder zustehenden Tribut sehen.
In Vereinen organisiert sein - so lange sie etwa lustige Kopien der heimischen Bräuche sind oder auf andere Art die natürliche Überlegenheit der Anständigen und Ehrlichen anerkennen. Etwa: Migranten für sofortige Abschiebung.
Dunkle Hautfarbe - dieser mildernde Umstand gilt nur für junge Frauen und nur, wenn sie nicht auf den regulären Arbeitsmarkt drängen. Am Wiener Gürtel braucht man immer frisches Material. Die Milderung fällt mit einer Heirat weg, insbesondere mit einem österreichischen Staatsbürger. Letzteres würde man Rassenschande nennen, würde es diesen Begriff noch im österreichischen Strafrecht geben.
Verschärfende Umstände:
Eine Arbeit haben - sobald der Betroffene den Mindestlohn oder mehr erhält.
Keine Arbeit haben - das fällt unter die Kategorie des Sozialtouristen.
Über Bildung verfügen - das bringt die Leute nur dazu, nachzudenken.
Gegen Behördenbescheide berufen - das tun grundsätzlich nur suspekte Individuen, bei Ausländern kommt der Verdacht des Asylmissbrauchs hinzu.
Auch wenn es sich um einen Strafzettel handelt.
Die Staatsbürgerschaft beantragen - das zeigt nur, wie sehr die Ausländer dieses schöne Land unterwandern wollen.
In Vereinen organisiert sein - sofern diese sich mit Menschenrechten, Bildung oder Politik beschäftigen.
In der Schubhaft verhungern - das ist gemein und vorsätzlich.
Sich über rassistische Übergriffe zu beschweren - erstens haben die Anständigen und Fleißigen ein Recht darauf, zweitens zeigt es nur, wie verweichlicht die Ausländer sind und drittens zielt es nur darauf ab, Österreichs Ansehen in der Welt zu schädigen.
Grundsätzlich sind bei den oben angeführten Typen immer mehr Überschneidungen zu beobachten, was die Brisanz der Situation erhöht. Besonders subversiv sind etwa Ausländer, die sich auch als Falschmelder betätigen. Besondere Wachsamkeit scheint geboten zu sein, soll das Land nicht länger vor die Hunde gehen.
Der Falschmelder
Ein Mensch, der den Meldezettel absichtlich oder versehentlich falsch ausfüllt. Ein subversives Verbrechen, einzustufen wie Hochverrat und moralisch abscheulich wie Vergewaltigung. Ist ein Falschmelder überführt, kann das als Beweis für jegliches andere Verbrechen herangezogen werden, dessen der Betroffene beschuldigt ist. Solchen Menschen ist alles zuzutrauen. Ihr Streben ist es, den österreichischen Rechtsstaat zu unterhöhlen.
Der Künstler
Grundsätzlich ist gegen ihn nichts einzuwenden, wenn er nur Berge, Seen und schöne Menschen malt oder anderwärtig darstellt. Auch schöne Gebäude und Täler sind zulässig. Handelt es sich um darstellende Kunst, ist das Repertoire auch um hehre Gefühle, Gottesfurcht und die Traditionen des schönsten, intelligentesten und bravsten aller Völker zu erweitern. Wahlweise sind korrekte Darstellungen der Minderwertigkeit des Rests der Welt zulässig. Darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden, ist strengstens zu achten. Künstler sind häufig unabhängige Geister und als solche eine akute Bedrohung für das Ansehen des Landes in der Welt sowie für die Einstellung seiner Bewohner. Dieses schwere Vergehen ist umgehend zu ahnden.
Der Nestbeschmutzer
Ähnlich einzuordnen wie der Künstler, fallweise gibt es Überschneidungen. In diesem Fall erscheint doppelte Bestrafung angemessen. Der Nestbeschmutzer versucht aktiv, das Land von innen auszuhöhlen und es nach außen zu vernadern. Beispiele sind etwa Vereine, die sich um Menschenrechte kümmern. Letztere stehen erstens nur den besten aller Menschen zu (was gleichbedeutend mit dem gemeinen Anständigen und Fleißigen ist) und verfallen zweitens, wenn der Betreffende in Polizeigewahrsam kommt oder an einer Demonstration teilnimmt. Sich für Subjekte einzusetzen, deren Rechte auf diese Art automatisch gefallen, gleicht, ähnlich wie beim Falschmelder, Hochverrat und ist entsprechend zu ahnden. Unter diese Kategorie fallen auch Menschen, die das politische System Kärntens kritisieren und ähnliche.
Der Ausländer
Grundsätzlich die gefährlichste Bedrohung. Hier ist zwischen zwei Typen zu unterscheiden.
1. Menschen, die Eltern haben, die nicht seit mindestens fünf Generationen eine Staatsbürgerschaft haben.
2. Menschen, die anderswo geboren wurden.
Beide Verbrechen sind ihrer Natur gemäß Vorsatzdelikte. Als Verschärfung ist das Zusammentreffen beider Kategorien zu verstehen. Im Augenblick des Grenzübertritts, egal ob legal oder illegal, ist das Bundesheer zu verständigen.
Grundsätzlich ist das Delikt als das schwerste überhaupt vorstellbare zu qualifizieren. Dagegen wirken Vergewaltigung, Mord und Drogenhandel wie harmlose Streiche.
Die Schwerheit steigt direkt proportional zur Dunkelheit der Hautfarbe des Verbrechers.
Mildernde Umstände:
Die Delinquenten können gegebenenfalls mildernde Umstände anführen, die zu einer Strafminderung führen können. Ihr Vorsatzdelikt wettmachen können diese allerdings nie. Zu diesen zählen:
Eine Arbeit haben - sofern sie nicht zu gut bezahlt ist
Über Bildung verfügen - so lange sie sich nicht positiv auf die berufliche Position auswirkt
Selbstmord verüben - sofern es nicht durch Hungertod in der Haft geschieht.
Kann als Anerkennung der gottgegebenen moralischen Überlegenheit der Anständigen und Fleißigen gewertet werden.
Ein Rückreiseticket haben - so lange es nicht nur ein Urlaubsticket in die Heimat ist.
Tourist sein - so ferne es aus der richtigen Gegend ist (also die ganze Welt minus Deutschland, den Ostblock, Afrika und den Nahen Osten). Ein gänzlicher Freispruch ist allerdings auch hier nicht möglich. Um das zu erreichen, müssten sich die Ausländer angewöhnen, ihr Geld hierherzuschicken und zuhause zu bleiben. Geld macht auch gern Urlaub und man kann es ruhig als den dem besten aller Länder zustehenden Tribut sehen.
In Vereinen organisiert sein - so lange sie etwa lustige Kopien der heimischen Bräuche sind oder auf andere Art die natürliche Überlegenheit der Anständigen und Ehrlichen anerkennen. Etwa: Migranten für sofortige Abschiebung.
Dunkle Hautfarbe - dieser mildernde Umstand gilt nur für junge Frauen und nur, wenn sie nicht auf den regulären Arbeitsmarkt drängen. Am Wiener Gürtel braucht man immer frisches Material. Die Milderung fällt mit einer Heirat weg, insbesondere mit einem österreichischen Staatsbürger. Letzteres würde man Rassenschande nennen, würde es diesen Begriff noch im österreichischen Strafrecht geben.
Verschärfende Umstände:
Eine Arbeit haben - sobald der Betroffene den Mindestlohn oder mehr erhält.
Keine Arbeit haben - das fällt unter die Kategorie des Sozialtouristen.
Über Bildung verfügen - das bringt die Leute nur dazu, nachzudenken.
Gegen Behördenbescheide berufen - das tun grundsätzlich nur suspekte Individuen, bei Ausländern kommt der Verdacht des Asylmissbrauchs hinzu.
Auch wenn es sich um einen Strafzettel handelt.
Die Staatsbürgerschaft beantragen - das zeigt nur, wie sehr die Ausländer dieses schöne Land unterwandern wollen.
In Vereinen organisiert sein - sofern diese sich mit Menschenrechten, Bildung oder Politik beschäftigen.
In der Schubhaft verhungern - das ist gemein und vorsätzlich.
Sich über rassistische Übergriffe zu beschweren - erstens haben die Anständigen und Fleißigen ein Recht darauf, zweitens zeigt es nur, wie verweichlicht die Ausländer sind und drittens zielt es nur darauf ab, Österreichs Ansehen in der Welt zu schädigen.
Grundsätzlich sind bei den oben angeführten Typen immer mehr Überschneidungen zu beobachten, was die Brisanz der Situation erhöht. Besonders subversiv sind etwa Ausländer, die sich auch als Falschmelder betätigen. Besondere Wachsamkeit scheint geboten zu sein, soll das Land nicht länger vor die Hunde gehen.
Christoph Baumgarten - 29. Jun, 22:27


